Ende der Amnestieregelung Waffenrückgabe

BSOZD.com-News München. (pressrelations) –Ende der Amnestieregelung Waffenrückgabe

Joachim Herrmann: „Amnestieregelung für Abgabe illegaler Waffen endet am 31. Dezember 2009 ? letzte Chance für Straffreiheit unbedingt nutzen“

„Ich möchte allen Besitzern illegaler Waffen noch mal ins Gedächtnis rufen: Die Straffreiheit für die Abgabe illegaler Waffen gilt nur noch wenige Wochen, die Amnestieregelung endet am 31. Dezember 2009. Daher appelliere ich noch mal an die Besitzer illegaler Waffen: Nutzen Sie die letzte Chance für Straffreiheit und geben Sie illegale Waffen ab. Die Amnestieregelung stellt die einfachste Möglichkeit dar, sich von illegalen Waffen zu trennen, ohne selbst Folgen befürchten zu müssen. Dabei kann man sicher sein, dass die Waffe nicht in falsche Hände gerät“, sagte Innenminister Joachim Herrmann heute in München.

Die bislang 2009 beim Bayerischen Landeskriminalamt abgegebenen Waffen und Munition zeigen, dass die Amnestieregelung von zahlreichen Waffenbesitzern genutzt wird. So wurden bis zum Stichtag 24. November 2009 beim Landeskriminalamt 20.684 Waffen (ganzes Jahr 2008: 12.529) und 550.192 Stück Munition (ganzes Jahr 2008: 217.346) abgegeben. Darin sind noch nicht die Waffen und Munition enthalten, die bei den Waffenbehörden oder der Polizei bereits abgegeben, aber noch nicht an das Landskriminalamt weitergeleitet wurden.

Die Amnestieregelung sieht vor, dass illegale Waffen bis zum Jahresende bei der Polizei oder den Waffenbehörden straffrei abgegeben werden können. Die abgegebenen Waffen werden an das Bayerische Landeskriminalamt geschickt und überprüft. Dort werden sie schließlich zerlegt und vernichtet. Nach Ablauf der Amnestie wird der illegale Waffenbesitz als Straftat wieder mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Der Innenminister betonte, dass unabhängig von der Amnestieregelung auch die Besitzer legaler Waffen aufgerufen bleiben, nicht mehr benötigte Waffen abzugeben. Zielgruppe hier sind vor allem Waffenbesitzer, die Waffen geerbt und als Altbesitz angemeldet haben.

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