Entsorgungspflicht auch für fehlerhafte und zerstörte Röntgenbilder

Schmidt + Kampshoff entsorgt Test- und Fehlaufnahmen beim Röntgen sowie unbrauchbar gewordene Röntgenfilme

Bremen, 16. August 2018 – Fehlaufnahmen beim Röntgen müssen zwar erfasst, aber nicht aufbewahrt werden. Das geht aus Absatz 4.3.6.1 der „Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass“ hervor. Die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung gilt jedoch für die fehlerhaften Röntgenbilder genauso wie für Röntgenaufnahmen, die an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gebunden sind. Denn dazu sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, wozu alle Arten von Röntgenfilmen zählen, gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet. Demnach müssen neben Fehlaufnahmen auch Test- und Kontrollaufnahmen, unbrauchbar gewordene Röntgenbilder (z. B. durch Überlagerung) sowie zerstörte Röntgenbilder (z. B. durch Wasserschäden) an einen spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb übergeben werden. Schmidtentsorgung ist auf die sichere und datenschutzkonforme Verwertung der unterschiedlichen Röntgenfilmarten und -qualitäten seit über 30 Jahren spezialisiert.

„Die Entsorgungspflicht für Fehlaufnahmen oder durch Umwelteinflüsse zerstörte Röntgenfilme ist vielen Ärzten nicht bewusst“, so Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin der Schmidt + Kampshoff GmbH. „Die fachgerechte Verwertung dieser Filme ist jedoch nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus zweierlei Gründen unerlässlich: Erstens enthalten auch diese Röntgenbilder in der Regel vertrauliche, personenbezogene Daten, die wir gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicher und unwiederbringlich vernichten müssen. Zweitens werden bei der Röntgenfilmentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wertvolle Rohstoffe wie Silber und recyclingfähiger Kunststoff zurückzugewonnen, die dem industriellen Kreislauf erhalten bleiben. Bei der Waschung der Filme in unserer eigenen, nach DIN SPEC 66399-3 zertifizierten Anlage in Rhede erreichen wir sogar eine Wiederverwertungsquote von nahezu 100 Prozent“, erläutert Moreno weiter.

„Um Test- und Fehlaufnahmen während des laufenden Praxisbetriebs auszusortieren, bestellen viele Arztpraxen über www.x-raycycling.de unsere kostenfreie Röntgenfilmbox. Mit ihre kompakten Maßen von 60 × 40 × 20 cm können hierin etwa 20 Kilogramm an Röntgenfilmen auch in kleinen Praxisräumen sicher gesammelt werden. Ist die Box gefüllt, holen wir sie zum Wunschtermin ab und übernehmen die datenschutzkonforme Verwertung“, empfiehlt Moreno.

Durch die extremen Wetterlagen der letzten Jahre und die Tatsache, dass sich viele medizinische Archive in Kellergeschossen befinden, ist Schmidt + Kampshoff immer öfter auch mit Wasserschäden an Patientenakten konfrontiert. „Das Recycling von durchnässten Röntgenbildern gestaltet sich extrem aufwendig. Dank unserer inzwischen über 30-jährigen Erfahrung und hochmoderner, leistungsfähiger Anlagen können wir solche Aufträge annehmen und fachgerecht ausführen“, erläutert Moreno.

Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Test- und Fehlaufnahmen beim Röntgen sowie Röntgenbildern, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, unter www.schmidtentsorgung.de und www.x-raycycling.de.

Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de

Pressekontakt: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de