Erfolgreiche Rechtsvertretung im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, Ciper & Coll. Rechtsanwälte informieren:
Ciper & Coll. die Rechtsanwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) erhöhen weiter ihre Erfolgsstatistik. Dr. Dirk C. Ciper LLM berichtet über aktuelle Prozesserfolge:
In einem Arzthaftungsprozess ist es für einen geschädigten Patienten generell wichtig, qualifiziert juristisch vertreten zu sein. Ciper & Coll. verfügen darüberhinaus über einen umfangreichen Pool hochqualifizierter fachmedizinischer Gutachter jeder Fachrichtung, die bei Bedarf hinzugezogen werden können. Die juristische und fachmedizinische Kompetenz führt zu einer Erfolgsstatistik, die bundesweit einmalig sein dürfte. Dr. Dirk C. Ciper, Fachanwalt für Medizinrecht informiert über einige aktuelle Prozesserfolge der Sozietät:
Landgericht Hamburg:
Beinamputation nach fundamentalem Diagnosefehler einer heparininduzierten Thrombozytopenie, LG Hamburg, Az. 323 O 155/11
Chronologie:
Die Klägerin begab sich zur Behandlung eines Gefässverschlusses in die Klinik der Beklagten. Dabei unterlief den behandelnden Ärzten ein grober Diagnosefehler: die gesunkenen Thrombozytenwerte wurden fehlerhaft nicht erkannt. In der Folge mußte der Klägerin das rechte Bein amputiert werden.
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat einen medizinischen Gutachter für Gefäßchirurgie einer deutschen Hochschule involviert. Dieser kam zum Ergebnis, dass die Verwendung einer Kunststoffprothese, deren Oberfläche mit Heparin beschichtet ist, bei einem Verdacht auf eine Heparinunverträglichkeit kontroindiziert ist. Das Gericht verurteilte die Beklagten daraufhin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 90.000,- Euro, nebst Zinsen und stellte darüberhinaus fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu ersetzen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aufgrund der Beinamputation ist die Klägerin in ihrer gesamten Lebensführung sehr stark eingeschränkt, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt fest. Neben dem bereits zugesprochenen Schmerzensgeld muss der Versicherer der Beklagten auch noch sämtliche materiellen Schäden ausgleichen. Diese dürften sich im mittleren sechsstelligen Eurobereich bewegen.
Landgericht München I.:
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich „Facelifting“, LG München I, Az. 9 O 23130/10
Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines „Faceliftings“. Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
Verfahren:
Das vom Landgericht München I in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine ärztliche Fehlbehandlung bestätigt. Die von der Anästhesistin, welche freiberuflich in der Belegarztklinik tätig war, verabreichte Gabe von Adrenalin zur Wiederbelebung der Patientin entsprach nicht den medizinischen Richtlinien und erfolgte daher auch nicht nach den fachärztlichen Standards. Nach dieser Konstatierung schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabfindung von rund 62.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Jede Operation birgt ein Risiko, auch Routineeingriffe, so wie im vorliegenden Fall, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. In Extremfällen kann es aufgrund von eintretenden Komplikationen sogar zum Tode des Patienten kommen. Mit der Höhe der vom Gericht angeführten Entschädigungssumme zeigt sich Irene Rist zufrieden.
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Herr Dirk Dr Ciper
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