(lifepr) Leipzig, 07.03.2011 – Der Februar machte durch weitere Hiobsbotschaften im Gesundheitswesen von sich reden. Neben erhöhten Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung zu Jahresbeginn sollen nun auch laut Forderungen des Verbandes für Zahnärzte in Deutschland die Kosten für den Zahnarzt steigen – um mehr als 70 Prozent. Über die genauen Forderungen und Begründung berichtet private-krankenversicherung.de.
Die Bundesregierung reagierte empört auf die Pläne des Verbandes. Dieser hingegen verteidigt sich damit, dass die Honorare bereits seit 1988 nicht mehr erhöht wurden. Fakt ist, dass Zahnärzte einen großen Teil ihrer Honorare durch privatärztliche Leistungen aufbringen. Doch viele anfallende Kosten müssen gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche bezahlen, da die Krankenkassen nur für bestimme Leistungen aufkommen. So müssen Versicherte, die sich für eine weiße Kunststoff-Füllung anstelle einer Amalgam-Füllung entscheiden, eine Zahnzusatzversicherung ( http://www.private-krankenversicherung.de/zahnzusatzversicherung ) abschließen oder die Kosten selbst tragen. Solche Leistungen werden von den Krankenkassen als nicht unbedingt notwendig eingestuft und fallen daher aus dem Leistungskatalog.
Eine Untersuchung des wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung hat bestätigt, dass auch privat Versicherte schon jetzt circa 70 Prozent mehr an Honorarkosten in Rechnung gestellt bekommen als dies bei den gesetzlich Versicherten der Fall ist.
Dementsprechend mahnt auch die Bundesregierung eindringlich, mehr Maß zu halten und die Forderungen und deren Höhe noch einmal zu überdenken. Nicht vergessen dürfte man in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Abrechnungen bereits von Krankenkasse zu Krankenkasse stark variieren. So erhalten Zahnärzte höhere Honorare der Barmer als bei einer Behandlung von Mitgliedern der AOK.
Weitere Informationen: http://news.private-krankenversicherung.de/stark-erhoehte-zahnarzt-honorare-gefordert/338116.html