EU-Kommission stärkt Stellung unabhängiger Marktteilnehmer im Kfz-Aftersalesbereich

(pressebox) Trier, 17.06.2011 – Am 16. Juni 2011 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 566/2011 veröffentlicht. Darin sieht die EU-Kommission Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und Verordnung (EG) Nr. 692/2008 vor.

Durch die Änderungen präzisiert die Kommission die Informationen zu Reparatur- und Wartungsarbeiten, die Kfz-Hersteller auch unabhängigen Marktbeteiligten uneingeschränkt zur Verfügung stellen müssen. Die Kommission geht hiermit gegen eine Diskriminierung der Betriebe vor, die nicht dem Vertriebssystem der Hersteller angehören.

Im Sinne der Verbraucher ist das Ziel der Kommission eine Stärkung des Wettbewerbs zwischen den autorisierten und den unabhängigen Betrieben im Kfz-Anschlussmarkt.

Nachdruck verleiht die Kommission diesem Streben dadurch, dass sie den uneingeschränkten Zugang zu den genannten Informationen zur Voraussetzung dafür macht, dass die Hersteller eine Typgenehmigung erhalten.

Die Verordnung tritt am 19. Juni 2011 in allen Mitgliedstaaten in Kraft.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://www.wfeb.de/Leistung/newsarchiv/?newsId=181.