EU-Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora

(pressrelations) –

EU-Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora

Umweltinstitut München fordert sofortiges Verbot für Deutschland

München, 2. März 2010 ? Heute wurde in Brüssel die Gentechnik-Kartoffel Amflora nach einem nur dreitägigen Umlaufverfahren hastig zugelassen, ohne den Verbraucherschutz angemessen zu berücksichtigen. Durch die Zulassung ist der Kartoffelanbau in ganz Europa gefährdet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor der Antibiotikaresistenz, die in der Kartoffel enthalten ist. Selbst die umstrittene europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde „EFSA“ hält die Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen zur Selektion transgener Pflanzen für veraltet und mit zusätzlichen unnötigen Risiken behaftet.

„Die Zulassung zeigt, dass die Kommission ihr Handeln einseitig an den Interessen der Chemie- und Gen-Industrie und nicht an den Interessen der betroffenen Verbraucher, von denen 70 Prozent Gentechnik im Essen ablehnen, ausrichtet“, kritisiert Anja Sobczak, Gentechnikexpertin beim Umweltinstitut München.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Erhaltung des gentechnikfreien Anbaus fordert das Umweltinstitut München e.V. Frau Verbraucherschutzministerin Aigner auf, den Amflora-Anbau in Deutschland zu verhindern. Außerdem sollen rechtliche Schritte vor der europäischen Gerichtsbarkeit geprüft werden.

„Jetzt muss Frau Aigner handeln und die deutschen Kartoffeln vor der grenzenlosen EU-Gen-Gläubigkeit retten“, sagt Harald Nestler, Vorstand des Umweltinstitut München. „Die CSU kann nun beweisen, ob ihre verbraucherfreundliche Ablehnung der Gentechnik mehr als ein Wahlkampfmanöver war. Jetzt gilt es die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und die Existenz des gentechnikfreien Kartoffelanbaus zu retten“, so Nestler weiter.

Seit dem 31. Dezember 2008 sind die letzten Ausnahmeregelungen nach Artikel 4, Absatz 2 der ?RICHTLINIE 2001/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates? ausgelaufen. Dieses Inverkehrbringen von genmanipulierten Organismen, die eine Resistenz gegen Antibiotika enthalten, verstößt damit seit 2009 gegen die Richtlinie. Bei einer Verbreitung dieser Resistenz werden zum Beispiel Antibiotika gegen Tuberkulose wirkungslos.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das:
Umweltinstitut München e.V.
Anja Sobczak, Tel. (089) 30 77 49-14
gen@umweltinstitut.org

Informationen über das Umweltinstitut München finden Sie unter: www.umweltinstitut.org/selbstdarstellung