(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Nationale Regelungen nicht außer Kraft setzen – Anlässlich des gestern durch die EU-Kommissarin Kuneva vorgestellten Entwurfs über die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Wir begrüßen die Pläne der EU-Kommissarin Kuneva, künftig den Verbrauchern europaweit im Bereich des Versand- und Internethandel einheitliche Rechte einzuräumen und so den EU-Binnenmarkt und den grenzüberschreitenden Handel zu stärken. Internetbestellungen mit unerwünschter Zusatzleistung oder große Preisspanne bei Produkten innerhalb Europas schrecken viele Verbraucher im grenzüberschreitenden Warenaustausch vor dem Kauf ab. Die Pläne von Kommissarin Kuneva wirken diesem Ungleichgewicht nun entgegen und werden grenzüberschreitendes Einkaufen künftig einfacher machen.
Dennoch schießt der Richtlinienentwurf in einigen Punkten über das Ziel hinaus. Vollharmonisierung und damit europaweit gleiche Mindeststandards würden weitergehende nationale Regelungen außer Kraft setzen und so künftig neue nationale strengere Vorschriften verhindern. Damit wären die wesentlichen Errungenschaften im nationalen Verbraucherschutz gefährdet: Abschaffung des Widerrufsrechts bei Internetauktionen, ein Ende der kostenlosen Rücksendung von Waren im Versandhandel oder ein Stopp der Pläne zum besseren Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung, dies sind nur einige negative Auswirkungen, die eine solche europaweite Vollharmonisierung für deutsches Verbraucherrecht nach sich ziehen würde. Bei der unerlaubten Teleinwerbung würde dies beispielsweise bedeuten, dass die vorgesehene Erweiterung des Widerrufsrechtes bei telefonisch geschlossenen Verträgen nicht mehr zulässig wäre. Damit wären die Verbraucher wieder schutzlos den lästigen Anrufen ausgesetzt.
Dies gilt es zu verhindern. Einheitliche Regelungen ja, aber nicht um jeden Preis. Probleme sind dort zu lösen, wo sie entstehen. Nur wenn jeder Nationalstaat auch künftig ergänzende und darüber hinaus gehende Vorschriften erlassen kann, ist eine Vollharmonisierung aus deutscher Sicht akzeptabel.
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