ARAG Experten über die Reaktion des sozialen Netzwerks auf die DSGVO
Um die Privatsphäre aller Bürger zu schützen, hat die Europäische Union (EU) die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht, die nun in Kraft treten wird. Auch das soziale Netzwerk Facebook muss einige Regelungen anpassen. ARAG Experten geben einen Überblick.
Gesichtserkennung nur mit Zustimmung
Mit dem endgültigen Greifen der DSGVO am 25. Mai wird Facebook auch in Europa nach Jahren die Gesichtserkennungs-Funktion zurückbringen, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden können. Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen. Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Dass sie zurückkommen soll, hatte Facebook bereits im März angekündigt. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook auch an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook einstellt. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich deaktiviert.
Eltern müssen Einstellungen prüfen
Facebook wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren mitentscheiden lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben dürfen. Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren. Facebook betont zugleich, dass die DSGVO nicht vorschreibe, das Alter der Nutzer zu überprüfen. Das Online-Netzwerk werde aber wie gefordert „angemessene“ Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das Online-Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt. Trotz allem können auch nach bisheriger Praxis Nutzer aufgefordert werden, ihr Alter nachzuweisen, wenn Facebook Hinweise bekommt, dass sie jünger als 13 Jahre sind. Im Jahresverlauf will das Online-Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete Seite mit Datenschutz-Informationen verfügbar machen.
Noch mehr Daten für noch mehr Werbung?
In den vergangenen Wochen hatte Facebook mit Umsetzung der DSGVO bereits die Verwaltung und das Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde unter anderem angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob für sie Werbung auch auf Basis von Daten anderer Firmen personalisiert werden soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen. Nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, finden ARAG Experten. Insbesondere, da der Datenschutz bei Facebook gerade im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit durch den Skandal um den Abfluss der Informationen von Dutzenden Millionen Nutzern an Cambridge Analytica steht.
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