Falls die Steuerprüfung schief läuft: 7-Punkte-Alarmplan

Rund 1 Million Euro zusätzlicher Einnahmen für die Staatskasse erwirtschaftet hierzulande jeder Steuerprüfer jährlich – Tendenz steigend. Denn zunehmend digitalisierte Daten lassen sich immer schneller gegeneinander abgleichen. „Das komplizierte deutsche Steuerrecht provoziert zahlreiche Streitfragen, die nicht selten in saftigen Nachzahlungen enden“, erklärt Rechtsanwalt K. Jan Schiffer, Autor des Beck kompakt-Ratgebers „Steuerprüfung“ (Verlag C.H.Beck). Betroffen sind nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleinere Betriebe und Selbständige.

„Eigentlich ist die Steuerprüfung in einem Unternehmen ein ganz normaler Vorgang“, weiß K. Jan Schiffer. Doch während der Prüfer bei den Großen turnusmäßig erscheint, ist bei Kleinen und Selbständigen für sein Kommen oft ein konkreter Verdacht ausschlaggebend. Das können Verluste über mehrere Jahre sein oder Einnahmen, die nicht die normalen Lebenshaltungskosten decken. Auch ein Lebensstil, der in keinem Verhältnis zum Einkommen steht, weckt schnell den Argwohn der Prüfer.

Anonyme Anzeigen von verärgerten Mitarbeitern oder der neidischen Konkurrenz helfen dem Finanzamt ebenfalls von Fall zu Fall auf die Sprünge. „Wenn Sie von einer Anzeige gegen Ihre Person erfahren, suchen Sie die offene Kommunikation mit dem Finanzamt“, empfiehlt Wirtschaftsanwalt Schiffer. „Eine Vorwegverteidigung ist häufig sinnvoller als den Gang des Verfahrens abzuwarten. Denn hinter dem Finanzverwaltungssystem stehen immer Menschen, die die Steuergesetze anwenden und beurteilen.“ Sollte die Steuerfahndung dennoch anrücken, rät der Autor zum Sieben-Punkte-Alarmplan:

1.Freundlichkeit und Verbindlichkeit bewahren! Betriebsklima erhalten und ggf. verbessern: Keine Aggressionen rauslassen!
2.Rechtsanwalt anrufen: Hierauf besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch.
3.Die Steuerfahnder bitten, mit ihren Maßnahmen zu warten, bis der Rechtsanwalt erscheint. Das wird meistens gewährt. Auch die Steuerfahndung will keine unnötige Konfrontation.
4.Schweigen zum Sachverhalt, keinesfalls Spontanauskünfte!
5.Der Beschuldigte sollte auf jeden Fall vor irgendeiner Äußerung zur Sache einen Rechtsanwalt konsultieren. Hierauf hat er einen Rechtsanspruch.
6.Gedächtnisprotokoll zur Durchsuchung anfertigen!
7.Alles Weitere nur über den Rechtsanwalt erledigen, der je nach Fall weitere Fachleute hinzuziehen wird.

K. Jan Schiffer, „Steuerprüfung“, Verlag C.H.Beck 2009, Reihe Beck kompakt, ISBN 978-3-406-59359-8, Euro 6,80, www.beck-shop.de/28532

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