Fehlanreize verhindern ? Nachhaltige Vergütungsstrukturen schaffen
Mit Selbstverpflichtungserklärung des Finanzsektors erfolgt weiterer Schritt zur nationalen Umsetzung der G20-Standards
Im Rahmen einer Erklärung haben sich acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, ihre Vergütungssysteme am nachhaltigen Geschäftserfolg auszurichten (1). Die Selbstverpflichtungserklärungen folgen damit – im Vorgriff auf erweiterte aufsichtsrechtliche Pflichten – den auf G20-Ebene vereinbarten Prinzipien für nachhaltige Vergütungssysteme und darauf aufbauenden konkreten Vorgaben des Financial Stability Boards (FSB) (2).
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble begrüßte die Selbstverpflichtungserklärung. Es sei „ein positives Signal, dass sich die größten deutschen Kreditinstitute und Versicherungen im Rahmen einer Erklärung verpflichtet haben, die neuen Standards für nachhaltige Vergütungsstrukturen schon jetzt freiwillig anzuwenden.“
Auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme gelten als einer der Auslöser der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Durch falsche Anreize wurden unkontrollierbar hohe Risiken eingegangen ? mit fatalen gesamtwirtschaftlichen Folgen. Um solchen Fehlentwicklungen zukünftig besser entgegenzuwirken, haben sich die G20-Staaten gemeinsam auf multilaterale Prinzipien für verantwortungsvolle und nachhaltige Vergütungssysteme verständigt.
Deutschland hat sich dabei verpflichtet, die Vereinbarungen auf G20-Ebene so schnell wie möglich und mit Nachdruck umzusetzen. Ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung hierzu einen dreistufigen Ansatz:
Selbstverpflichtungserklärung der wichtigsten Bank- und Versicherungsunternehmen,
Aufsichtsrechliche Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) auf Anforderung des Bundesministeriums der Finanzen (bis Ende 2009),
Einleitung gesetzlicher Maßnahmen: Aufsichtsgesetz zur Änderung des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Frühjahr 2010).
Die Selbstverpflichtungserklärungen und Rundschreiben decken also den Zeitraum vor Inkrafttreten gesetzlicher Maßnahmen ab.
Die Anforderungen des FSB sind unter www.financialstabilityboard.org [Extern] abrufbar.
Ein Musterexemplar der Selbstverpflichtungserklärung [Download] liegt dieser Presseinformation bei.
(1) Abgegeben haben die Selbstverpflichtungserklärung die Deutsche Bank AG, die Commerzbank AG, die Hypo Vereinsbank AG, die DZ Bank AG, die WestLB AG, die Landesbank Baden-Württemberg, die BayernLB und die HSH Nordbank AG sowie aus dem Versicherungsbereich die Allianz SE, Talanx AG und Münchner Rückversicherungsgesellschaft AG.
(2) „Principles for Sound Compensation Practices“ des FSB
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