Der privaten Altersvorsorge kommt bei den Aussichten der gesetzlichen Rente eine immer größere Bedeutung zu. Bei denen, die sich um die Notwendigkeit einer zusätzlichen Rente für das sorgenfreie Alter bewusst sind, gewinnen die staatlich geförderten Varianten wie die Riester Rente oder auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) immer mehr an Beliebtheit. Aus diesem Grund hat sich vor kurzem auch die Stiftung Warentest diesen beiden Vorsorgearten sowie deren Vor- und Nachteilen gewidmet.
Die Eigenschaften der Riester Rente
Die Vorteile der Riester Rente liegen in einer doppelten Förderung durch den Staat. Zahlt man mindestens 4 % seines Vorjahreseinkommens als eigenen Beitrag in den Vertrag ein, erhält man die maximale Zulage des Staates als zusätzlichen jährlichen Beitrag. Die Grundzulage besteht dabei aus maximal 154 Euro und wird gegebenenfalls durch die Kinderzulage von 185 Euro jährlich bzw. sogar 300 Euro jährlich ergänzt, wenn das Kind erst ab dem Jahre 2008 geboren wurde. Der Staat erhöht auf diesem Weg die Beiträge für die Altersvorsorge, wodurch zu Rentenbeginn ein höheres Vertragsguthaben zu einer höheren monatlichen Rente führt. Gleichzeitig profitiert man von einer Steuerersparnis, die sich dadurch auszeichnet, dass 100 % der Beiträge (bis maximal 2.100 Euro p.a.) steuerlich geltend gemacht werden können.
In der Rentenphase treten dann die Nachteile auf, weil zum einen die Versicherungsleistung nur als monatliche Rente und nicht als Einmalbetrag ausgezahlt wird. Dieser Nachteil ist aber im Grunde genommen keiner, weil es ja schließlich Sinn und Zweck der Riester Rente ist, die monatliche Rente zu erhöhen. Zum anderen müssen nun in der Rentenphase die Leistungen voll besteuert werden. Auch dieser Nachteil relativiert sich aber durch meistens niedrigere Steuersätze im Alter, sollte aber bei den Planungen für ein sorgenfreies Alter mit beachtet werden.
Pro und Contra bei der betrieblichen Altersvorsorge
Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es eine doppelte staatliche Förderung. Da die Beiträge sofort vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, reduziert sich sowohl das zu versteuernde als auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Somit sinken auch die abzuführenden Steuern und Sozialabgaben, sodass das Nettoeinkommen steigt. Neben dem persönlichen Beitrag kann der Arbeitgeber auch einen zusätzlichen Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge abführen. So könnte er beispielsweise die Sozialabgaben, die auch er durch das reduzierte Bruttoeinkommen einspart an den Arbeitnehmer weitergeben und somit das Vertragsguthaben und die spätere Leistung erhöhen.
Wie bei allen staatlichen Förderungen in der Beitragsphase, führen diese im Leistungsbezug zu Nachteilen. So muss die Rente aus der bAV wie bei der Riester Rente versteuert werden. Gleichzeitig fallen auch Sozialversicherungsbeiträge im Alter an, sodass die erzielte Rente um diese Abgaben reduziert wird. Hier ist aber zu bedenken, dass der Steuersatz wieder geringer sein wird und bei den Sozialabgaben zumindest die Renten- und Arbeitslosenversicherung wegfällt. Ein nicht zu verachtender Nachteil ist aber auch, dass aufgrund der in der Beitragsphase eingesparten Sozialabgaben die Rentenversicherungsbeiträge geringer ausfielen und somit auch eine geringere gesetzliche Rente zu erwarten ist.
Alles in allem lohnen sich aber beide Wege der geförderten Altersvorsorge und jeder sollte für die sowieso notwendige Vorsorge die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Laut Stiftung Warentest nutzen derzeit mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer betriebliche Altersvorsorge, ein Drittel profitiert von der Riester Rente und jeder Fünfte nutzt bereits beide Wege.