Fortsetzung der schwarz-gelben Klientelpolitik zu Lasten der Kommunen

Berlin (pressrelations) –

Fortsetzung der schwarz-gelben Klientelpolitik zu Lasten der Kommunen

Zu dem Vorhaben der Koalitionsfraktionen, das Gewerbesteuerprivileg von Leasing und Factoring zu erweitern, erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Schwarz-Gelb beabsichtigt auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen bei Leasing und Factoring auch dann zu verzichten, wenn diese Unternehmen nur ueberwiegend Finanzierungsdienstleistungen erbringen. Zukuenftig sollen die Finanzdienstleistungen aller Unternehmen beguenstigt sein, bei denen mindestens 50 Prozent der Umsaetze auf Finanzdienstleistungen entfallen.

Als die Grosse Koalition im letzten Jahr die Einbeziehung von Leasing und Factoring in das sogenannte Gewerbesteuerprivileg beschloss, wurde auf diese Ausweitung der Beguenstigung mit guten Gruenden verzichtet. Die Einbeziehung erfolgte, um eine steuerliche Benachteiligung von Leasing und Factoring gegenueber der Kreditvergabe von Banken zu verhindern. Der Verzicht auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung ist deshalb nur bei Finanzdienstleistungen und nur bei solchen Unternehmen, die ausschliesslich Finanzdienstleistungen erbringen, gerechtfertigt.

Die Ausweitung der Beguenstigung auf weitere Leasing- und Factoring-Unternehmen kann auch nicht durch das fehlende Ausschliesslichkeitskriterium bei den Banken begruendet werden.
Fuer die Taetigkeit von Leasing- und Factoring-Unternehmen und Banken gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.
Anders als die Banken unterliegen Leasing- und Factoring-Unternehmen beispielsweise nur einer eingeschraenkten Finanzaufsicht.

Die weitere Beguenstigung von Leasing-und Factoring-Unternehmen ist somit ein zusaetzliches Beispiel fuer die schwarz-gelbe Klientelpolitik zu Lasten der Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen.

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