(Artikel-Presse) Berlin. Zur Einbringung des Antrags der Koalitionsfraktionen „Die Situation von Frauenhaeusern verbessern“ erklaeren die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die stellvertretende frauenpolitische Sprecherin Renate Gradistanac:
Die ersten Frauenhaeuser in Deutschland wurden vor 30 Jahren gegruendet. Erstmals in diesen 30 Jahren gab es im November 2008 im Deutschen Bundestag eine oeffentliche Sachverstaendigen-Anhoerung zur Finanzierung der Frauenhaeuser. Anregungen aus dieser Anhoerung sind nun Teil unserer Forderungen.
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Um die Situation der Frauenhaeuser nachhaltig zu verbessern, fordern wir die Bundesregierung unter anderem auf
– zu pruefen, ob eine bundesgesetzliche beziehungsweise bundesweit einheitliche Finanzierung von Frauenhaeusern rechtlich zulaessig und moeglich ist;
– im Dialog mit den Bundeslaendern und Einrichtungstraegern zu pruefen, wie Leitlinien zur Frauenhaus-Finanzierung aufgestellt werden koennen;
– gesetzliche Vorschriften sowie die Regelungen zur Kostenerstattung des Frauenhausaufenthalts im Hinblick auf die besonderen Belange der von Gewalt betroffenen Frauen zu ueberpruefen, um allen Frauen einen niedrigschwelligen und ausreichenden Zugang zu den Schutzeinrichtungen zu ermoeglichen.
Gewalt gegen Frauen ist eine besonders schwere Form der Diskriminierung. Einer repraesentativen Studie zufolge haben in Deutschland etwa 40 Prozent der befragten Frauen Gewalt erlebt, jede vierte Frau im haeuslichen Umfeld durch den Partner. Der erste unter Rot-Gruen im Jahr 1999 aufgelegte Aktionsplan zur Bekaempfung von Gewalt gegen Frauen wurde erfolgreich umgesetzt. Im Jahr 2002 ist auch das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Zusaetzlich zur Moeglichkeit des Aufenthalts im Frauenhaus koennen Opfer von Gewalt eine Wegweisung des Taeters aus der gemeinsamen Wohnung durchsetzen.
Der Aktionsplan II von 2007 mit seinen 133 Einzelmassnahmen unterstreicht die Bedeutung der Frauenhaeuser und fordert eine Vernetzung der Frauenhaeuser untereinander und mit Frauenberatungsstellen und -notrufen. Deutschland verfuegt damit gegenwaertig ueber rund 7.000 Plaetze fuer von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Europarat empfiehlt einen Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bereitzustellen. Danach muessten rund 11.800 Plaetze zur Verfuegung gestellt werden.
Der Bedarf an Frauenhausplaetzen ist unvermindert hoch. Nach wie vor sind Frauenhaeuser fuer die von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder die zentrale Anlaufstelle. Ihnen muss schnell und unbuerokratisch geholfen werden. Hier sind vor allem die Laender und Kommunen in der Pflicht, ein ausreichendes Schutzangebot vorzuhalten. Die bisher bundesweit uneinheitliche Finanzierung der Frauenhaeuser muss zukuenftig auf eine zuverlaessige und bundeseinheitliche Basis gestellt werden, die den Haeusern Planungssicherheit verschafft. Diesem Ziel kommen wir mit unserem Antrag naeher.
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© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: www.spdfraktion.de
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