Frequenzauktion im Mobilfunk: E-Plus Gruppe klagt gegen Bundesnetzagentur

Düsseldorf (pressrelations) –

Frequenzauktion im Mobilfunk: E-Plus Gruppe klagt gegen Bundesnetzagentur

? Bundesnetzagentur gefährdet langfristige Breitband-Ziele der Bundesregierung
? Geplante Frequenzvergabe verstößt gegen Telekommunikationsgesetz (TKG)
? E-Plus Gruppe kämpft für fairen Wettbewerb im Mobilfunk und strengt Klage beim Verwaltungsgericht Köln an

Die E-Plus Gruppe klagt gegen die Bundesnetzagentur. Hintergrund ist die geplante Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen im Frühjahr 2010. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Mobilfunker mit Hilfe der neuen Frequenzen dazu beitragen, ganz Deutschland und vor allem ländliche Regionen kurzfristig mit Breitband-Internet zu versorgen. Das von der Behörde und ihrem Präsidenten Matthias Kurth festgelegte Auktionsverfahren gefährdet dieses Ziel und verstößt aus Sicht der E-Plus Gruppe gegen geltendes Recht.

Die Bundesnetzagentur entwickelte in den vergangenen Wochen die Vergaberegeln für Mobilfunkfrequenzen um 800 MHz („Digitale Dividende“), bei 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz. Das Ergebnis, das sie im Amtsblatt vom 21. Oktober veröffentlichte, schränkt nach Meinung der E-Plus Gruppe den Wettbewerb im Mobilfunk ein. Demnach könnten sich die beiden Marktführer Vodafone und T-Mobile, die bereits heute über das Gros von Frequenzen mit hoher Effizienz und Wirtschaftlichkeit verfügen, auch vom neuen Frequenzkuchen unter 1 GHz zwei Drittel sichern. Damit widerspricht die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dort insbesondere dem Regulierungsziel eines chancengleichen Wettbewerbs. Ein chancengleicher Wettbewerb, der Voraussetzung für die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist, wird so behindert.

Klage für mehr Wettbewerb und schnellen Breitband-Ausbau
Unter anderem aus diesem Grund legt die E-Plus Gruppe Klage gegen das geplante Vergabeverfahren beim Verwaltungsgericht Köln ein. Parallel dazu wird das Unternehmen kurzfristig ein davon unabhängiges gerichtliches Eilverfahren einleiten. „Wir wollen einen schnellen Ausbau des Breitband-Internets per Mobilfunk unter fairen Wettbewerbsbedingungen und günstige Daten-Tarife für Verbraucher. Beide Ziele sehen wir aktuell durch die Entscheidung von Herrn Kurth gefährdet“, erklärt Thorsten Dirks, CEO der E-Plus Gruppe. Nur funktionierender Wettbewerb könne letztlich die Pläne der Bundesregierung für den Kommunikations- und Innovationsstandort Deutschland sinnvoll unterstützen.

Nicht nur die E-Plus Gruppe sieht die Entscheidung kritisch. Auch die Europäische Kommission hatte im Vorfeld Befürchtungen geäußert, die Bundesnetzagentur könne damit kleinere Marktteilnehmer im Wettbewerb diskriminieren, und ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Ihre Anregungen und die Einwände weiterer Interessengruppen, Marktteilnehmer und unabhängiger Ökonomen wurden von der Behörde nicht aufgegriffen.

Breitbandziele der Bundesregierung in Gefahr
Wie es generell um den Umgang mit den Breitbandzielen der Bundesregierung im Rahmen der Frequenzvergabe steht, zeigen Signale vom Branchenverband BITKOM, in dem unter anderem T-Mobile und Vodafone organisiert sind. BITKOM hält das Ziel der Bundesregierung, Breitband-Internet per Mobilfunk bis Ende 2010 in jedes Haus zu bringen, nur dann für realistisch, falls den Anbietern die Frequenzen der Digitalen Dividende bereits ab Februar 2010 zur Verfügung stehen. Dabei hatte die Bundesnetzagentur bereits vor Monaten angekündigt, eine Versteigerung frühestens im zweiten Quartal 2010 durchzuführen. Der Branchenverband bereitet damit bereits vorsorglich den Boden dafür, dass die Marktführer ihre im Vorfeld der Vergabeentscheidung lautstark geäußerten Ausbauversprechen nicht einhalten werden. „Auch vor diesem Hintergrund sollten die politischen Entscheider noch einmal überdenken, ob der größte Teil der Frequenzen der Digitalen Dividende wirklich an die beiden dominanten Anbieter gehen darf“, so Dr. Bernd Sörries, Director Corporate Affairs und Frequenzregulierungsexperte der E-Plus Gruppe.

Die E-Plus Gruppe wartet nun auf das richterliche Votum zu den beiden Verfahren. Letztlich geht es bei der Klage und dem Eilantrag um die Frage einer Förderung oder einer erneuten Behinderung des Wettbewerbs im deutschen Mobilfunk.

Düsseldorf, 23. November 2009

E-Plus Mobilfunk GmbH Co. KG
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