Führen eines Pferdes ist kein Reiten
Das Sächsische Waldgesetz erlaubt das Reiten im Wald „nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen“.
Reiter, die ihr Pferd auf einem nicht als Reitweg gekennzeichneten Weg am Zügel führen, können aber nicht mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Gesetz belegt werden.
Denn das Führen eines Pferdes ist nicht mit dem Wortsinn des Reitens gleichzusetzen. Reiten bedeutet die Fortbewegung eines Menschen auf einem Tier, beim Führen wird dieses aber
nicht zur Fortbewegung genutzt. Eine andere Gesetzesauslegung wäre nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Dresden willkürlich. (OLG Dresden, Az. 26 Ss 505/15 (Z))