Für starke soziale Grundrechte

Berlin (pressrelations) –

Für starke soziale Grundrechte

„Die bisherigen Hartz IV-Regelsätze für Kinder sind Armutssätze“, sagt Diana Golze, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, vor der morgigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Kinder werden ausgegrenzt, da sie aufgrund der viel zu niedrigen Regelsätze nicht an Sport-, Musik oder anderen Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Ausgewogene Ernährung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sind darin nicht vorgesehen.“

Golze weiter: „Materielle Armut zieht für Kinder geringere Bildungschancen und einen schlechteren Gesundheitsstatus nach sich. Das Hessische Landessozialgerichts hat eine verfassungswidrige Unterdeckung des soziokulturellen Existenzminimums konstatiert, die, so das Gericht, ,mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lern- und Bildungsfähigkeit der Kinder beeinträchtigt und zu deren sozialer Ausgrenzung führt‘. Diese Beeinträchtigung des Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen muss umgehend korrigiert werden. Die Sätze sollten dabei dem altersspezifischen Bedarf angepasst werden. Kinder sind keine kostengünstige Miniaturausgabe von Erwachsenen, sondern Personen mit einem spezifisch eigenen Bedarf.“

„Der Sozialabbau der letzten Jahre zeigt: Die Stärkung der sozialen Rechte ist ebenso lebensnotwendig wie die Verteidigung der Freiheitsrechte“, sagt auch Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte Ausgangspunkt für ein grundlegendes Umdenken sein. Die Sozialpolitik hat im letzten Jahrzehnt in grundgesetzwidriger Weise das Sozialstaatsprinzip verletzt. Dieses Sozialstaatsprinzip gehört zu den tragenden Säulen unserer Verfassung. Es ist in der so genannten Ewigkeitsklausel in Art. 79, Abs. 3 für unantastbar erklärt worden. Wer meint, wir könnten uns den Sozialstaat nicht leisten, stellt sich deshalb gegen das Grundgesetz.

Dennoch hat die Politik das Sozialstaatsprinzip im letzten Jahrzehnt mit den Füßen getreten und die Gerichte haben ihm deutlich zu wenig Beachtung geschenkt. Das Scheitern der Hartz-Gesetze zeigt: Es ist notwendig, das Sozialstaatsprinzip zu konkretisieren und durchsetzbare soziale Grundrechte im Grundgesetz festzuschreiben. Nur so genießen die Bürgerinnen und Bürger Schutz vor ideologischen Irrgängen wie denen des letzten Jahrzehnts.“

F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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