Martina Läger und Ralf Otto (beide: O&R Oppenhoff & Rädler AG in Frankfurt am Main) informieren über Umsatzsteuerrisiken bei grenzüberschreitenden Softwaredienstleistungen.
Frankfurt am Main, 11. April 2012 – Die rechtssichere Abrechnung international angelegter Projekte ist aufgrund der durch EU-Recht geprägten steuerlichen Rahmenbedingungen stets komplex. Dies gilt insbesondere für den Dienstleistungsbereich: Hier sind neben der Person des Leistungsempfängers auch weitere Faktoren wie Art, Inhalt und spätere Verwendung der Leistung maßgeblich dafür, welche Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht. Zwar haben Unternehmen theoretisch die Möglichkeit, nachträglich zu entrichtende Umsatzsteuern bei ihren Geschäftspartnern nachzufordern; allerdings erfolgen Steuerprüfungen oft erst Jahre später, so dass Ansprüche verjährt oder ehemalige Partner insolvent sein können. In ihrem Vortrag, der sich an Entscheidungsträger und für die Vertragsgestaltung verantwortliche Juristen richtet, erläutern Martina Läger und Ralf Otto, wie sich Umsatzsteuerrisiken erkennen und reduzieren lassen.
„Grundsätzlich haftet der leistende Unternehmer gegenüber dem Finanzamt für fälschlicherweise nicht entrichtete Umsatzsteuern“, sagt Martina Läger. Häufige Ursachen für eine fehlerhafte Beurteilung der Umsatzsteuerbarkeit seien eine falsche Einschätzung des Ortes der Leistung oder der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers, so Läger weiter. Dabei ist der Ort der Dienstleistung ausschlaggebend dafür, wo die Umsatzsteuer zu melden ist, welchen Regelungen und welchem Satz sie unterliegt und wer die Steuer schuldet.
„Werden Softwaredienstleistungen online erbracht, ist es für den leistenden Unternehmer besonders schwierig zuverlässig zu bestimmen, an wen und wo er geleistet hat“, ergänzt Ralf Otto. Würden zudem noch Kunden aus mehreren Ländern angesprochen, müssten eine Vielzahl von Jurisdiktionen beachtet und die bestehenden Meldepflichten geprüft werden, so Otto weiter.
Läger und Otto, die in ihrem Vortrag verschiedene Umsatzsteuerrisiken systematisch darstellen und grundlegende Konzepte zur Problemlösung erläutern, empfehlen deshalb, diese bereits bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen und durch geeignete Regelungen zu reduzieren.
Martina Läger ist Prokuristin der O&R am Standort Frankfurt am Main. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die umfassende steuerliche Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Fragestellungen aus dem Bereich der nationalen und internationalen Rechnungslegung.
Ralf Otto ist Vorstand der O&R am Standort Frankfurt am Main. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Fragestellungen im Rahmen von M&A- und Kapitalmarkttransaktionen, Fairness Opinions, die Durchführung von Financial Due Diligence Prüfungen sowie Sonderprüfungen.
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL zum Thema Umsatzsteuerrisiken
Termin: Donnerstag, 19.4.2012
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main (Konferenzsaal), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf http://www.gameplaces.de kostenlos.
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