Eine Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie vor den äußerlichen Einflüssen, welche durch Regen, Feuer, Sturm, Hagel und viele weitere entstehen können. Doch ein Wechsel der Police scheint meist immer dann sinnvoll, wenn die Kosten oder Leistungen der Versicherung sich verändern. In jeden Fall muss rechtzeitig eine Kündigung ausgesprochen werden. In den AGB’s (Vertrag) sind die Fristen einzusehen. Ebenfalls muss ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung gestellt werden.
Beim Hauskauf
Wird ein neues Haus gekauft, kann die Versicherung in den meisten Fällen problemlos gewechselt werden. Da es sich im ein neues zu versicherndes Objekt handelt, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der Altvertrag ist dann nicht mehr gültig. Das gilt auch beim Verkauf der eigenen Immobilie. Der bestehende Kontrakt ist nicht auf andere übertragbar. Zuviel gezahlte Beiträge werden je nach Vereinbarung, einbehalten oder anteilig ausgezahlt. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf http://www.gebaeudeversicherungs-konzepte.de/gebaeudeversicherung-wechseln/ .
In den Nebenkosten auf Mieter umlegen
Wird das Haus vermietet, können die unter anderem auch die Kosten der Versicherung auf die Mieter umgelegt werden. Die Mietparteien haben kein Entscheidungsrecht, was die Anbieter-und Tarifauswahl angeht. Wird die Versicherung privat genutzt, dann ist eine steuerliche Berücksichtigung nur bedingt möglich.
Sonderkündigungsrecht bei Schadensfall
Werden vom Versicherten zu viele Schadensfälle innerhalb von zwei Jahren eingereicht, können auch die Anbieter dem Nutzer den Vertrag kündigen. Der Besitzer der Immobilie muss bei der neuen Versicherung dieses meist mit angeben. Das verteuert nachhaltig die Police. Aus diesen Grund sollten sich Hausbesitzer genau überlegen, welchen Schaden sie genau beim Anbieter einreichen. Die Höhe der Schadenssumme spielt meist keine Rolle. Das ist bei der Hausratversicherung und private Haftpflichtversicherung ebenfalls so.
Vorsicht bei Wasserschaden
Entsteht ein Wasserschaden, muss genau überprüft werden, wie dieser entstanden ist. Häufig stellt sich heraus, dass Baumängel zu diesem Schaden geführt haben. Die Versicherung wird in diesen Fall keine Haftung übernehmen. Durch Regen und Hagel werden immer versichert. Doch Schäden durch Schneedruck nur sehr selten. Das defekte Dach und das meist aufgequollene Dachbalken ( Dachboden) werden immer öfter von der Police ausgeschlossen.
Reetdach teuer
Ein Reetdach sieht sicherlich sehr schön aus. Doch nicht nur die Anschaffung und der Anbau ist preisintensiv. Für die Versicherung besteht ein sehr großes Brandrisiko. Durch Funkenflug oder Blitzeinschlag kann dieses Material sehr leicht aufflamme und das Haus niederbrennen. Hier einen Preisvergleich oder einen Wechsel zu einem anderen Anbieter durchzuführen lohnt sich in doppelter Hinsicht. Werden über Jahre keine Schäden gemeldet, kann der Versicherer auch einen Rabatt gewähren.