Gelungene Steuervereinfachungen für Familien
Vereinfachung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2011 den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 stellt insbesondere für Familien mit Kindern eine deutliche Entlastung dar. So führt die Vereinfachung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten zu einer steuerlichen Entlastung von jährlich 60 Millionen Euro.
Dass nun alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen können und nicht nur Eltern, die beide erwerbstätig sind, ist eine echte Verbesserung.
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es ein großes Anliegen, dass Steuervereinfachungen bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht gleichzeitig zu höheren Kita-Gebühren für Familien mit Kindern führen. Dies ist gelungen, indem laut Gesetzentwurf Kinderbetreuungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte zukünftig abgezogen werden.
Auch beim Kindergeld wird es Änderungen geben: Bisher mussten Eltern nachweisen, dass das Einkommen des Kindes unter 8.004 Euro jährlich liegt. Künftig ist erst nach Abschluss der Berufsausbildung der Nachweis erforderlich, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden arbeitet.“
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