Geplante Datenspeicherung ab 2010 untergräbt Streikrecht

Frankfurt am Main (pressrelations) –

Geplante Datenspeicherung ab 2010 untergräbt Streikrecht

Frankfurt am Main – Ab Januar nächsten Jahres werden Fehlzeiten von Arbeitnehmern in einer bundesweiten Datenbank erfasst. Geplant ist die Speicherung von rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen und Entgeltnachweisen in einer zentralen Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung. Unter dem Namen „ELENA“ = Elektronischer Entgeltnachweis muss der Arbeitgeber neben Lohn- und Gehaltsdaten, auch eventuelle Abmahnungen und Kündigungsgründe seiner Arbeitnehmer sowie die Teilnahme an Streiks melden. Begründet wird die Datenerfassung mit einer erleichterten Bearbeitung von Sozialleistungen ab 2012.
„Eine Erfassung solch detaillierter Informationen scheint mir höchst bedenklich. Die Datenerfassung untergräbt zudem das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht“, sagt der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Klaus Wiesehügel. „Mir stellt sich außerdem die Frage, was die Rentenversicherung mit Informationen über Abmahnungen anfangen will.“

Angeblich erfüllt die Datenbank höchste Sicherheitsstandards und die Daten sollen nur zum Zweck der Bearbeitung von Leistungsanträgen und nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer abgerufen werden können. „Das ist eine nur scheinbare Sicherheit. Daten, die einmal da sind, werden auch genutzt. Wie es um die Datensicherheit bestellt ist, haben wir ja in der Vergangenheit schon öfter erfahren müssen.“

Der Gesetzentwurf zum elektronischen Entgeltnachweis wurde von der Großen Koalition bereits im März dieses Jahres verabschiedet. Schon damals meldete der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar verfassungsrechtliche Bedenken an. Das Missverhältnis zwischen der umfassenden Aufbewahrung personenbezogener Daten und deren punktueller Nutzung könne mit den Kerngedanken des Grundgesetzes kollidieren.

Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt

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