Gerichtliches Verbot gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG bestätigt

Care-Energy unterliegt gegen Neckermann Strom vor dem Landgericht Hamburg

Gerichtliches Verbot gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG bestätigt

Neckermann Strom GmbH: 100% Ökostrom für eine grüne Zukunft

Urteil des Landgerichts Hamburg vom Dienstag, 27. Januar 2015, bestätigt nach mündlicher Verhandlung das gerichtliche Verbot eines wettbewerbswidrigen Rundschreibens von Care-Energy zur Rückgewinnung ehemaliger Kunden (Landgericht Hamburg, Az.: 312 O 289/14). Das Urteil bestätigt im Wesentlichen die einstweilige Verfügung, welche die Neckermann Strom GmbH im August 2014 gegen das Rundschreiben von Care-Energy erwirkte.

„Anlass des durch die Neckermann Strom GmbH erwirkten gerichtlichen Verbots ist ein Rundschreiben der Care-Energy gewesen, mit dem diese im Juli 2014 versucht hatte, ehemalige Kunden zur Rückkehr zu Care-Energy zu bewegen“, erklärt Katja Hankowetz, Pressesprecherin der Neckermann Strom GmbH, das Verfahren. Damit bleibt es Care-Energy weiterhin verboten, Adressaten ihrer Rundschreiben (der im Verfahren vorgelegten Art) zur Unterzeichnung einer beiliegenden Erklärung aufzufordern, mit der die Adressaten wieder als Kunden zu Care-Energy zurückkehren sollen. Gegenstand des Verbots ist der dabei unterbliebene Hinweis an die Adressaten, dass diese sich der beigefügten Erklärung entsprechend nach den AGB von Care-Energy verpflichten sollten, ihren „Nutzenergiebedarf“ auch im Bereich sonstiger Primär- und Sekundärenergieträger, wie Strom, Öl, Gas, Holz oder sonstiger Energieträger aus von Care-Energy bereitgestellten Nutzenergien zu decken. Für den Fall von Zuwiderhandlungen droht das Gericht der Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro an. Die Kosten des Verfahrens wurden vom Gericht Care-Energy auferlegt.

„Wir freuen uns über die klare Entscheidung des Gerichts, mit der wir dem auch aus der Sicht des Landgerichts Hamburg unlauteren und wettbewerbswidrigen Vorgehen von Care-Energy in dieser Sache nun auch in der mündlichen Verhandlung einen wirksamen Riegel vorschieben konnten“, kommentiert Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen, das gerichtliche Verbot. Scheuerl vertritt die Neckermann Strom GmbH in dieser wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung. Scheuerl weiter: „Care-Energy kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Berufung einlegen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass das gerichtliche Verbot auch in einer Berufungsinstanz Bestand haben wird.“

Über Neckermann Strom: Seit der Gründung im Jahr 2013 ist das junge StartUp-Unternehmen Neckermann Strom GmbH nachhaltiger Ökostromlieferant im gesamten deutschsprachigen Raum mit Schwerpunkt auf Nachtspeicher- und Wärmepumpenheizungen. Die Neckermann Strom GmbH aus Norderstedt bietet ausschließlich Ökostrom von Europas erster Grünstrombörse GreenPower@EXAA in Wien an. Als Mitglied und Handelspartner der GreenPower@EXAA ist der Neckermann-Strom zertifiziert und dessen Herkunft lückenlos nachweisbar, da alle liefernden Kraftwerke öffentlich bekannt sind. Seit dem erfolgreichen Relaunch der Webseite im Sommer 2014 steht den Neckermann Strom-Kunden online ein interaktives Kundenportal zur Verfügung, in dem sie ihre Stammdaten, Tarife und Zählerstände selbst verwalten können sowie den gesamten Schriftverkehr zu ihren Tarifen nachlesen können. Seit Januar 2015 können Kunden schnell und unkompliziert ihre gewünschten Tarifverträge selbst online abschließen.

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Neckermann Strom GmbH
Katja Hankowetz
Südportal 3
22848 Norderstedt
+49 (0) 40 – 36 88 089 – 19
km@neckermann-strom.de
http://www.neckermann-strom.de