Mit Geschäftsvisum nach Thailand – schnell und unkompliziert

Bangkok Thailand
Viele Geschäftsreisende zieht es nach Bangkok. Für einen beruflichen Ausflug ist ein Thailand Visum notwendig,

Thailand ist zwar als Tourist aus Deutschland für 90 Tage visafrei, für Geschäftsreisende sieht das hingegen anders aus. Ein Thailand Visum beantragen, müssen all jene, die aus beruflichen Gründen den Weg nach Südostasien antreten. Mit dem sogenannten Non-Immigrant-Visum Typ B dürfen sich Businessleute bei einfacher Einreise 90 Tage am Stück in Thailand aufhalten. Bei Auswahl der Mehrfacheinreise ist pro Aufenthalt eine Dauer von 90 Tagen möglich. Das Geschäftsvisum ist dann für ein Jahr gültig.


Das Thailand Non-Immigrant-Visum Typ B beantragen

Dieser thailändische Visa-Typ ist auch von Praktikanten, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind, und langfristig Reisenden, die in Thailand einer Beschäftigung nachgehen wollen, nutzbar.

Zur Beantragung legen Antragsteller neben dem vollständig ausgefüllten Thailand Visumantrag ein farbiges Passbild vor, sowie weiterhin den Original-Reisepass (6 bzw. 18 Monate gültig – je nach Aufenthaltsdauer). Hinzu kommen eine Kopie der ersten Seite des Passes, Reiseunterlagen zum Flug oder Zug und eine Hotelbuchung. Unerlässlich sind für Geschäftsreisende außerdem die folgenden zwei Dokumente: ein Einladungsschreiben der thailändischen Firma und eine Erklärung zur Übernahme der Reisekosten durch das deutsche Unternehmen. Bei der Beantragung entrichtet der Reisende die Visagebühr für Thailand direkt in bar.

 

Das Einladungsschreiben für Thailands Geschäftsvisum

Damit die Einladung vom Konsulat bzw. der Botschaft akzeptiert wird, ist es unerlässlich, einige Eckdaten zu beachten. Das Schreiben muss zwingend Angaben zum geplanten Aufenthaltszeitraum enthalten. Zusätzlich müssen das Gewerberegister, die Namen aller Gesellschafter sowie die aktuelle Handelsbilanz daraus hervorgehen.

 

Für langfristige Beschäftigung: Arbeitsvisum beantragen

Das Geschäftsvisum ist für Personen gedacht, die für kürzere berufliche Tätigkeiten nach Thailand kommen müssen, z.B. um Verhandlungen zu führen oder Hilfestellungen in der Partnerfirma zu geben. Wer eine langfristige Beschäftigung in einer thailändischen Firma anstrebt, dem reicht das Geschäftsvisum nicht aus. In dem Fall müsste derjenige ein Arbeitsvisum beantragen. Dies ist von Deutschland aus mit Vorlage einer Arbeitserlaubnis möglich. Das thailändische Unternehmen kümmert sich in aller Regel um die Beantragung. Das Arbeitsvisum berechtigt zur einmaligen Einreise und einem Aufenthalt von 90 Tagen. Vor Ort in Thailand kann die entsprechende Genehmigung verlängert werden, wenn ein Arbeitgebernachweis vorliegt.