Antidiskriminierungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Beim Antidiskriminierungsgesetz handelt es sich um deutsches Bundesgesetz, das den EU-Richtlinien in Bezug auf die Gleichbehandlung von Menschen jeder Rasse, jeden Geschlechts, etc. entspricht. So dürfen laut dem Antidiskriminierungsgesetz keine Menschen aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit, ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Geschlechts benachteiligt werden. Von derartigen Benachteiligungen dürfen Menschen außerdem nicht aus Gründen ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität betroffen sein. Das Antidiskriminierungsgesetz verschafft Personen also Rechtsansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Privatpersonen, wenn diese gegen einen der Paragraphen verstoßen.
In seinem arbeitsrechtlichen Teil gilt das Antidiskriminierungsgesetz für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Privatwirtschaft und für Stellenbewerber. Es wird außerdem auch im Dienstrecht für Beamte, Richter und bei Bund und Ländern Angestellte angewendet. Desweiteren gelten die arbeitsrechtlichen Regelungen im Antidiskriminierungsgesetz auch für einige Bereiche des privaten Vertragsrechts. So greift das Antidiskriminierungsgesetz also in Teilen auch als sogenanntes Schutzgesetz in den Privatrechtsverkehr ein und schränkt damit die Privatautonomie ein. Hier galt bisher immer nur der Artikel 3 des Grundgesetzes, der in vielen Dingen deckungsgleich mit dem Antidiskriminierungsgesetz ist, aber eben nicht in allen. Zum Beispiel verbietet das GG eine Diskriminierung wegen der räumlichen Herkunft eines Menschen, das AGG aber nicht. Dafür verbietet das Antidiskriminierungsgesetz im Gegensatz zum Grundgesetz eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität.
Das Antidiskriminierungsgesetz darf nicht als ein Gesetz missverstanden werden, dass wirklich alle Diskriminierungen jeglicher Art verbietet, sondern es stellt Regelungen und Vorschriften auf und wird gegen diese nachweislich verstoßen, kann man sich auf das AGG berufen. Wird man Opfer einer Benachteiligung, die in dieser Form nicht im Antidiskriminierungsgesetz oder anderen Gesetzen festgehalten und verboten ist, kann man in den meisten Fällen nichts ausrichten. Im arbeitsrechtlichen Bereich umfasst es sehr viele Bestimmungen, weshalb jedes Unternehmen seine Mitarbeiter und Führungskräfte in Sachen AGG schulen lassen sollte.