Gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag – so kündigen Sie fristgerecht

Gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag – so kündigen Sie fristgerecht

Wer mit seinem aktuellen Job nicht mehr glücklich ist und seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, sollte die eigene Kündigungsfrist kennen. Entweder gelten gesetzliche Kündigungs-fristen oder die Kündigungsfrist ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Welche Kündigungsfrist Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen, wie Sie fristgerecht kündigen und wie ein Kündigungsschreiben aussieht, erläutern wir in folgendem Ratgeber:

https://www.finanzen.net/ratgeber/recht/kuendigungsfristen-arbeitsrecht

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht – darum geht es

Im Arbeitsrecht legt die Kündigungsfrist den Zeitraum zwischen Eingang der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest.

Kündigungs-fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag individuell geregelt.

Ihre Treue zu einem Unternehmen wird per Gesetz mit einer längeren Kündigungsfrist belohnt.

Arbeitsvertrag kündigen – Kennen Sie Ihre Kündigungsfrist

Ein besseres Jobangebot, ein Umzug oder Probleme mit dem Chef – für eine Kündigung gibt es viele Gründe. Um problemlos in einen neuen Lebensabschnitt zu starten, müssen Sie Ihren alten Job fristgerecht kündigen. Aber schon vor einem Bewerbungsgespräch für eine neue Arbeitsstelle sollten Sie Ihre bestehenden Kündigung-sfristen kennen. Nur dann können Sie Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber mitteilen, wann Sie frühestens bei Ihm anfangen können.

Gesetzliche Kündigungsfristen

In der Regel ist Ihre Kündigungsfrist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Ist das nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Kündigungs-fristen. Ihr Arbeitgeber kann aber auch im Arbeitsvertrag auf die gesetzlichen Kündigungs-fristen verweisen.

Grundsätzlich stehen Ihnen immer mindestens die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen zu, in der Regel sind aber tarif- oder arbeitsvertraglich festgelegte Kündigungs-fristen länger als die gesetzlichen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit, die bis zu sechs Monate lang sein kann, zwei Wochen. In diesem Zeitraum kann das Arbeitsverhältnis zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Wenn Sie länger als sechs Monate beschäftigt sind, haben Sie die Probezeit überstanden und es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Finden Sie alle Informationen zum Thema Kündigungsfristen, sowie hilfreiche Tipps & Tricks in folgendem Ratgeber:

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