Giro 24 informiert: Stichtag 11. Juni 2010 – Sicherheit bei Widerrufs- und Rückgaberecht
Die Allgemeine Giro 24 GmbH informiert über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditlinie, sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht.
(München) Es geht ein Woge der Erleichterung durch viele deutsche Unternehmen: Aufgrund der Aufnahme der BGB-Info-Verordnung für Widerrufs- und Rückgaberechte in das Bürgerliche Gesetzbuch wird eine beliebte Abmahnfalle endlich entschärft. Während die Vorschrift zur Umsetzung der Zahlungsdienstrichtlinie bereits am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, kommt nun auch Deutschland den Vorgaben der betreffenden Richtlinien des Europäischen Parlaments vollständig nach. Am 11. Juni 2010 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft – nicht nur für die Allgemeine Giro 24 GmbH aus München ein willkommener Segen.
So herrschte auch beim Münchner Leasinganbieter Giro24 Leasing bislang Unsicherheit darüber, wie Verbraucher, welche bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmen ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht genießen, vor Abschluss des Vertrages korrekt zu belehren sind. In Form der BGB-Info-Verordnung existierte zwar ein gesetzliches Muster, welches bei strikter Einhaltung Rechtssicherheit vorgab, doch die scheinbare Rechtsicherheit hatte einen Haken. Die BGB-Info-Verordnung ist lediglich eine Verordnung und kein Gesetz. Aus dieser Tatsache heraus ergab sich für viele Unternehmen, unter anderem auch für die Allgemeine Giro24 GmbH als Leasinggeber, eine drastische Abmahnfalle. Unternehmen, die glaubten gesetzeskonform zu handeln, wurden letztlich aufgrund einer unzureichenden Rechtssprechung zu potentiellen Opfern von Abmahnbüros.
Das Muster des Gesetzgebers für Widerrufs- und Rückgaberechte wurde nun in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen und erhält damit Gesetzesrang.
Aus Sicht der Allgemeinen Giro24 GmbH wäre zwar ein wenig mehr Klarheit bei der Fristberechnung von Leasingverträgen für den Verbraucher wünschenswert gewesen ? am Ende überwiegt aber die Erleichterung über die gesetzliche Neuerung.
Die Allgemeine Giro 24 GmbH aus München ist eine Gesellschaft für Mobilienleasing.
Interessenten erreichen das Angebot des Unternehmens im Internet unter http://www.giro24.de. Telefonisch ist die Allgemeine Giro 24 GmbH unter 0800 777 5 888 erreichbar.
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