Gluecksspiel: Urteil fordert Ausbau der Praevention von Spielsucht
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Sportwetten-Monopol erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestaetigt, dass die Praevention von Spielsucht eine deutlich groessere Rolle spielen muss, wenn das staatliche Gluecksspielmonopol erhalten bleiben soll. Die Laender muessen diese Vorgaben beruecksichtigen, wenn sie am 15. Dezember ueber die Zukunft des Monopols beraten. Eine Aufgabe des Monopols im Bereich der Sportwetten wuerde den Markt erweitern und kann deswegen kein Beitrag zur Staerkung der Suchtpraevention sein. Zumal von Sportwetten eine groessere Suchtgefahr ausgeht als zum Beispiel von Lotto.
Das Urteil zeigt zudem den Handlungsbedarf im Bereich der Geldspielautomaten. Wenn das Monopol mit der Suchtpraevention gerechtfertigt wird, kann eine zunehmende Ausbreitung der Geldspielautomaten, von denen eine besonders grosse Suchtgefahr ausgeht, nicht hingenommen werden. Die Bundesregierung muss nun endlich die Studie zur Evaluierung der letzten Novelle der Spielverordnung von 2006 veroeffentlichen, damit wir daraus die Konsequenzen ziehen koennen.
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