Graalmann: Patientenrechtegesetz ist überfällig

(lifepr) Berlin, 11.02.2011 – Der AOK-Bundesverband unterstützt das Vorhaben, noch im Februar den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorzulegen. „Nur wenn Versicherte und Patienten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, sind sie in der Lage, gemeinsam mit ihrem Arzt wichtige Entscheidungen für ihre Gesundheit zu treffen“, sagte dazu am Freitag (11. Februar) der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann. Die AOK setze sich seit Jahren dafür ein, den Schutz und die Autonomie der Patienten durch ein Patientenrechtegesetz zu stärken. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, will in Kürze seinen Gesetzentwurf vorstellen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP als Patientenschutzgesetz festgehalten.

Erforderlich ist nach den Worten Graalmanns, dass mit einem solchen Gesetz die zentralen Grundrechte aller Patienten transparent und als Rechtsnormen allgemeinverbindlich festlegt werden. Zentrales Leitmotiv müsse die Gewährleistung der Patientenautonomie sein. „Dazu gehört beispielsweise auch das Recht auf umfassende Informationen über die Behandlungsqualität“, so der Vorstandsvize. Ziel sollte sein, dass die zentralen Grundrechte der Patienten transparent und allgemeinverbindlich festgehalten werden.

Die AOK plädiert seit Jahren für ein eigenständiges Patientenrechtegesetz. Bereits 2006 hat die Selbstverwaltung von Arbeitgebern- und Versichertenvertretern des AOK-Bundesverbandes Eckpunkte für ein solches Gesetz verabschiedet.