Greenpeace kuendigt Verfassungsbeschwerde gegen Laufzeitverlaengerung an/Schwaechung des Atomgesetzes gefaehrdet Grundrecht auf Leben

Hamburg, 24. 9. 2010 – Die unabhaengige Umweltorganisation Greenpeace will
gemeinsam mit Anwohnern gegen die von der Bundesregierung geplante
Laufzeitverlaengerung fuer Atomkraftwerke Klage beim
Bundesverfassungsgericht einreichen. Greenpeace sieht durch die von
Schwarz-Gelb vorgesehene Schwaechung des Atomgesetzes und der
AKW-Laufzeitverlaengerung das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben
und koerperliche Unversehrtheit verletzt. Das Risiko eines katastrophalen
Reaktorunfalls durch einen Flugzeugabsturz oder den Beschuss mit
panzerbrechenden Waffen kann nicht ausgeschlossen werden. Wie Greenpeace
errechnet hat, fallen zudem Tausende Tonnen hochradioaktiver Atommuell
zusaetzlich an. Die Endlagerung von hochradioaktivem Abfall ist jedoch
ungeklaert. Greenpeace klagt derzeit wegen Terrorgefahr auf Widerruf der
Betriebsgenehmigung fuer sechs der aeltesten Atomreaktoren (Biblis A und B,
Isar 1, Kruemmel, Brunsbuettel und Philippsburg).

„Allein die Konzerne profitieren von laengeren Atomlaufzeiten. Das Risiko
jedoch traegt die Allgemeinheit – das kann mit dem Grundgesetz nicht
vereinbar sein“, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. „Es gibt
keine andere Industrie, die derart hoch gefaehrliche Anlagen betreiben darf
und ungehindert den gefaehrlichsten Muell der Welt produziert. Eine sichere
Entsorgung des radioaktiven Abfalls ist nicht in Sicht.“
Terrorgefahr fuer AKW kann nicht ausgeschlossen werden

Gegen die geplante Novellierung des Atomgesetzes wollen die Klaeger
anfuehren, dass die 17 deutschen Reaktoren grundlegende Sicherheitsmaengel
aufweisen. Kein Atomreaktor koennte dem Absturz eines grossen
Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben aeltesten Reaktoren verfuegen
zudem nur ueber einen geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer
Flugzeuge. Auch gegen einen Terrorangriff mit konventionellen
Waffensystemen waeren alle Anlagen ungeschuetzt. Dieser koennte vom Boden
aus erfolgen.

Ein weiteres Grundrechtsproblem stellt nach Meinung von Greenpeace die
ungeloeste Frage der Endlagerung von Atommuell dar. Ein Endlager fuer
hochradioaktiven Abfall muesste fuer eine Million Jahre sicher sein. Eine
Loesung, die den erforderlichen Anforderungen Rechnung traegt, existiert
nicht. „Es ist laengst bewiesen, dass der Salzstock in Gorleben nicht zur
Endlagerung von Atommuell geeignet ist“, sagt Riedl. „Gorleben ist ein
Trugbild, mit dem Gerichte und Gesellschaft getaeuscht werden.“
Die Bundeslaender Bremen und Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls
Verfassungsklage gegen die geplante Aenderung des Atomgesetzes
angekuendigt. Sie stuetzen sich dabei auf die offenbar von der
Bundesregierung beabsichtigte Umgehung des Bundesrates im gesetzgebenden
Verfahren.

Rückfragen bitte an Tobias Riedl, Tel. 0171-8891 096 oder Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-14533087. Internet www.greenpeace.de