Grundsicherung künftig so ausrichten, dass Kinder von Langzeitarbeitslosen bessere Bildungschancen und mehr Aussicht auf ein Leben in Arbeit haben als ihre Eltern
Rede zur Bemessung der Hartz IV-Regelsätze
12.) Beratung Antrag SPDDas Urteil des Bundesverfassungsgerichtes durch eine transparente Bemessung der Regelsätze und eine Förderung der Teilhabe von Kindern umsetzen- Drs 17/3648 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin!Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Lieber Herr Kurth, liebe Frau Kollegin Hiller-Ohm, wenn man Sie reden hört, hält man es nicht für möglich, dass Sie bei Einführung der SGB-II-Regelungen in der bis vor kurzer Zeit geltenden Form tatsächlich an der Regierung waren. (Anette Kramme [SPD]: Wir lernen im Gegensatz zu Ihnen dazu!) Sie, Herr Kurth, rufen: „Haltet den Dieb!“, haben uns das aber selbst mit eingebrockt. Es stünde uns allen gut an, liebe Frau Kollegin Hiller-Ohm, einfach zu sagen: Wir haben es nicht richtig gemacht, wir sind jetzt aber auf dem Weg, es besser zu machen. (Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Das brauchen wir nicht! Das gibt doch das Verfassungsgerichtsurteil vor!) In Ihrem Antrag vom 10. November 2010 heißt es – ich zitiere -:Der Bundestag wolle beschließen:I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:Der Bundestag bedauert hellip;Sie wünschen, dass wir beschließen, dass wir feststellen, dass wir bedauern sollen. Ist das richtig? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Pascal Kober [FDP]) Ich glaube, dass diesem Antrag zu Recht keine Mehrheit beschieden sein wird. Zum Inhalt. In Ihrem Antrag steht – ich zitiere -:Die Regelbedarfe werden nicht transparent und in einem methodisch schlüssigen Verfahren ermittelt.Sie werden auf Grundlage der EVS transparent ermittelt; das wissen Sie doch. Sie werden in einem methodisch schlüssigen Verfahren ermittelt. Entsprechend der zutreffenden Kritik des Bundesverfassungsgerichts an der Pauschalierung der Regelsätze für Kinder werden die Abschläge für Kinder erstmalig transparent gemacht; dies wird mit eigenen Bedarfssätzen für Kinder unterlegt. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:Herr Kollege, darf ich Sie unterbrechen? Die Kollegin Kipping möchte gerne eine Zwischenfrage stellen. Paul Lehrieder (CDU/CSU):Ja, selbstverständlich. – Ich wäre ohnehin noch zu Ihnen gekommen – rhetorisch natürlich. Katja Kipping (DIE LINKE):Herr Lehrieder, Sie haben unterstrichen, dass die Regelsätze transparent berechnet werden. Können Sie erläutern, warum Ihre Fraktion und die FDP-Fraktion im Ausschuss allen Oppositionsfraktionen verwehrt haben, alternative Berechnungen in Auftrag zu geben? Es ging uns nur um alternative Berechnungen, die erst einmal Informationen darüber geliefert hätten, was es überhaupt bedeutet, wenn verdeckt Arme herausgerechnet werden. Sie können sich nicht wie der Kollege Kober hinter dem Statistischen Bundesamt verstecken; denn wir wissen sehr wohl, dass das Statistische Bundesamt in der Lage wäre, Haushalte aus der Referenzgruppe herauszurechnen, die nur einen minimalen Hinzuverdienst haben. Sie wollten das nicht. Jetzt sagen Sie mir einmal bitte, wie das Verweigern von alternativen Berechnungen mit Transparenz zu vereinbaren ist. Paul Lehrieder (CDU/CSU):Frau Kollegin Kipping, Sie selber wissen, dass zur Vermeidung von Zirkelschlüssen die Betroffenen ohnehin herausgerechnet worden sind. (Elke Ferner [SPD]: Aber nicht alle!) – Über die 13 Prozent bzw. die 20 Prozent kann man sich trefflich streiten. – Wir können natürlich die Berechnungsmethoden infrage stellen und für alternative Berechnungen plädieren. Es handelt sich um Kohorten, die bis zu einem gewissen Grad auf kleine Gruppen beschränkt werden können. Sie werden aber nicht jeden individuellen Fall in der Berechnung abbilden können, Frau Kollegin Kipping. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Das Statistische Bundesamt kann das! Sie lassen das nicht zu!) Sie müssten versuchen, für jeden Einzelfall eine gerechte Lösung zu finden, was mit einem nicht mehr zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die EVS ist zugrunde gelegt worden, die im Übrigen nicht wir erfunden haben, sondern die wir fortentwickelt haben. Sie hat in der letzten Zeit zutreffende Ergebnisse geliefert. Der von Ihnen in der Frage aufgeworfene Sachverhalt, warum die Angaben der Haushalte mehrere Monate keinen Betrag für Lebensmittel enthalten haben, erschließt sich mir auch nicht. (Elke Ferner [SPD]: Langsamer! Sprechen Sie deutlicher! Denken Sie doch mal an die Stenografen!) Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass man hier eine größere Menge eingekauft hat, die vielleicht noch im Keller liegt. Man kann natürlich Alternativberechnungen durchführen bis zum Gehtnichtmehr. Es ist das Vorrecht der Opposition, das zu fordern und pauschal auf Alternativen hinzuweisen. Wir haben aber ein schlüssiges, vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandetes Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze angewandt. Das wird auch in Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Damit habe ich kein Problem. (Elke Ferner [SPD]: Die Stenografen können einem nur leidtun!) Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht darüber hinaus, dass nicht festgestellt werden kann, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres geltende Betrag von 207 Euro – das war der damals einheitlich geltende Betrag – ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht ermöglicht. Sie sagen, das Bundesverfassungsgericht habe höhere Bedarfssätze vorgeschrieben. Das stimmt schlichtweg nicht. Ich habe das schon einmal in einer Rede vor diesem Hause vorgetragen. (Elke Ferner [SPD]: Sie wollen doch nicht bestreiten, dass die Datensätze, die Sie jetzt ermittelt haben, auf statistisch sehr invalider Datenbasis beruhen!) – Stellen Sie mir eine Zwischenfrage. Ich verstehe Sie so schlecht. (Elke Ferner [SPD]: Ich verstehe Sie trotzdem! – Anette Kramme [SPD]: Keine zusätzliche Redezeit für Herrn Lehrieder!) Im Übrigen hätte die Neuberechnung zu einer geringfügigen Senkung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche führen müssen. Auch das wissen Sie. Darüber haben wir im Ausschuss gesprochen. Ausgerechnet worden sind für Kinder von 0 bis 6 Jahren 213 Euro – das wären 2 Euro weniger als heute -, für Kinder von 6 bis 14 Jahren 242 Euro – das wären 9 Euro weniger als heute – und für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren – das ist die neu eingeführte Gruppe – 275 Euro, also 12 Euro weniger als derzeit. Wir haben die Beträge natürlich nicht reduziert, weil wir die Kinder und Jugendlichen in der Gesellschaft stärker unterstützen wollen. Die betroffenen Familien genießen Vertrauensschutz. Herr Kollege Strengmann-Kuhn möchte mich etwas fragen. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:Ich habe es gerade gesehen. – Bitte. (Anette Kramme [SPD]: Muss das sein, die zusätzliche Redezeit?) Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):Herr Kollege Lehrieder, Sie haben gesagt, dass es unweigerlich so war, dass die Regelsätze für die Kinder geringer ausfallen als bisher. Können Sie mir Folgendes erklären? Bei den 14- bis 18-Jährigen sind Sie in Ihren Berechnungen davon ausgegangen, dass sie genauso viel Alkohol und Tabak konsumieren wie Erwachsene. Bei den jüngeren Kindern wurden diese Posten durch entsprechende Beträge für Nahrungsmittel ersetzt. Ansätze für Alkohol und Tabak gab es nur für die Eltern. Mit welcher Begründung gehen Sie davon aus, dass 14- bis 18-Jährige genauso viel Tabak und Alkohol konsumieren wie Erwachsene? Paul Lehrieder (CDU/CSU):Herr Strengmann-Kuhn, Sie wissen so gut wie ich, dass wir bisher in den Pauschalbeträgen – ob 60, 70 oder 80 Prozent des Erwachsenenbedarfssatzes – auch für Kleinkinder bis sechs Jahre immer einen anteiligen Satz für Tabak und Alkohol gehabt haben. Ich kenne kein fünfjähriges Kind, das mit der Kippe durch die Gegend läuft. (Elke Ferner [SPD]: Wir sind uns aber schon einig, dass sie unter 18 Jahren gar keine Zigarette rauchen sollen?) Es waren also Bedarfssätze dabei, die einfach nicht gepasst haben. Diese sind jetzt nicht mehr dabei. Wir haben insgesamt eine Wertung getroffen – Kollege Linnemann hat darauf hingewiesen -, die uns vom Verfassungsgericht auch zugestanden wurde, und haben gesagt: Zur Existenzsicherung gehören Genussmittel eben nicht in diesem Umfang. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen 14-Jährige zu Rauchern und zu Trinkern!) Als Franke aus einer Weinbauregion sehe ich das natürlich mit gemischten Gefühlen. Ich bin froh, wenn unser Silvaner und die guten Schoppen aus Franken verkauft werden können. Aber Wein ist nicht existenziell notwendig. Ich kann mich auch von Mineralwasser, von Grundnahrungsmitteln ernähren. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Aber es ging um das soziokulturelle Existenzminimum und nicht um das physische! – Zuruf der Abg. Elke Ferner [SPD]) Deshalb ist das, wie ich es gesagt habe, herausgerechnet worden; deshalb haben wir den Tabak und den Alkohol komplett herausgerechnet. Sie werden die EVS durchschauen können, wie Sie wollen, dort findet sich auch kein eigener Bedarfssatz für Schokolade oder für Pralin eacute;s. Der eine mag es und gibt sein Geld dafür aus. Die individuelle Kaufentscheidung des einzelnen Empfängers können, wollen und werden wir nicht beeinflussen. Das heißt, ob er sich Schnaps dafür kauft oder eine Urlaubsreise davon finanziert, ob er sich Pralin eacute;s kauft, kann er doch selbst entscheiden. (Elke Ferner [SPD]: Deshalb nehmen Sie das Geld für Tabak und Alkohol weg!) – Das ist eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Die Altersstufe zwischen 6 und 14 Jahren haben wir kürzlich neu eingeführt und hier nun 70 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen – bisher 60 Prozent – vorgesehen. Das bedeutet immerhin pro Kind 35 Euro mehr. Etwa 1,6 Millionen Kinder leben von den Regelleistungen des SGB II. Darunter sind viele Kinder, deren Familien bereits in der dritten oder vierten Generation von staatlicher Unterstützung leben. Auch das ist Ihnen bekannt. Das soll nicht so bleiben. Deshalb sehe ich unsere zentrale Aufgabe darin, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und Kindern aus diesen Familien eine Perspektive zu geben. Das sollte unser vorrangiges Ziel sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, insoweit muss ich der Seite 1 Ihres Antrags widersprechen. Die Bundesregierung begreift die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts eben doch als Chance, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bedingungen für die beste Bildung zu ermöglichen. Deshalb müssen wir die Grundsicherung künftig so ausrichten, dass Kinder von Langzeitarbeitslosen bessere Bildungschancen und mehr Aussicht auf ein Leben in Arbeit haben als ihre Eltern. Es ist richtig: Erstmalig ist künftig ein Bildungsansatz mit Bildungsangeboten enthalten. Es geht nicht nur um die Absicherung der materiellen Bedürfnisse, sondern es geht vielmehr auch um die Absicherung der immateriellen Bedürfnisse, es geht, wie das Verfassungsgericht so schön schreibt, um die Teilhabe an der Gesellschaft. Dabei geht es nicht nur um Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen, sondern auch um die Kinder der Geringverdiener, der Aufstocker. Bei unseren Berechnungen dürfen wir auch diese nicht aus dem Blick verlieren. Auch ihnen müssen wir Perspektiven eröffnen; denn in jedem Kind stecken Hoffnungen, Begabungen und Fähigkeiten. Wir werden die jetzt laufende Diskussion über den sich abzeichnenden Facharbeitermangel auch dazu nutzen müssen, um zu fragen: Wie können wir das erreichen, was unsere Arbeitsministerin in ihrer Zeit als Familienministerin immer gesagt hat? Sie hat gesagt: Kein Kind darf verloren gehen. Wir sollten uns gemeinsam anstrengen – das gilt auch für die Kollegen von der SPD -, dass wir die Kinder bestmöglich fördern. Wir brauchen sie in den nächsten Jahren in unserer Gesellschaft. (Elke Ferner [SPD]: „Bestmöglich“ ist aber etwas anderes!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition hatte schon das Schulstarterpaket eingeführt. (Elke Ferner [SPD]: Gegen Ihren Widerstand!) – Darauf können Sie doch ein bisschen stolz sein. Jetzt tun Sie so, als sei das, was wir damals zusammen gemacht haben, alles falsch gewesen. Seien Sie froh. Das haben wir doch gut gemacht. (Elke Ferner [SPD]: Sie wollten es doch zuerst gar nicht! Geben Sie es doch wenigstens zu! – Gegenruf von der CDU/CSU: Es war Ihr Finanzminister, der dagegen war! – Gegenruf der Abg. Elke Ferner [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!) – Wir haben uns eben von Ihnen ein Stück weit begeistern lassen. (Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Die Kollegin Müller-Gemmeke möchte gerne etwas fragen. Ich würde die Zwischenfrage zulassen. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Herr Kollege Lehrieder, könnten Sie bitte bei Ihrer Antwort langsamer reden? Man versteht Sie so schlecht! – Elke Ferner [SPD]: Langsamer und deutlicher!) – Ich wollte nur im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit nicht allzu lange reden. Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:Bitte sehr, Frau Müller-Gemmeke. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Herr Kollege Lehrieder, ich muss einmal nachfragen, weil Sie gerade gesagt haben, es solle kein Kind verloren gehen. Nun gibt es aber doch die Anweisung, dass für Kinder aus dem SGB-II-Bereich gelten soll: Wenn ein Kind die Prognose hat, dass es die nächste Klassenstufe nicht erreicht, wird die Lernförderung nicht genehmigt. Wenn ein Kind Lernförderung erhalten soll, damit es auf eine höhere Schule gehen kann, gibt es auch keine Lernförderung. Wie passt das mit dem zusammen, was Sie eben gesagt haben, dass nämlich speziell diese Kinder eine besondere Lernförderung erhalten und dass sie wirklich bessere Chancen haben sollen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Paul Lehrieder (CDU/CSU):Frau Kollegin, Sie wissen so gut wie ich, dass es Nachhilfe in verschiedenen Situationen gibt. Einmal gibt es Nachhilfe, wenn das Kind Hilfe braucht, um überhaupt im laufenden Unterricht mitzukommen. Auf der anderen Seite ist es oft genug so, dass die Eltern sagen: Mein Kind muss unbedingt auf die und die Schule kommen. – Da muss man also in Absprache mit der Lehrerschaft differenzieren und schauen: Wo ist der Bedarf? Wo kann eine Lernförderung gewährt werden? Dass die Entscheidung darüber, wo eine Lernförderung zu gewähren ist, nicht im Jobcenter getroffen werden kann, sollte uns klar sein. Da gilt das, was der Kollege Linnemann vorhin gesagt hat und was, wie ich annehme, Kollegin Lösekrug-Möller am Schluss harmonisierend darstellen wird: Wir sind gut beraten, hier mit den bestehenden Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kommunen, aber auch mit den Schulen in Kontakt zu treten, um zu erreichen, dass unsere Gelder zielgenau ankommen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Anweisung! Wer kriegt es und wer nicht?) – Welche Kinder welche Förderung brauchen, muss herausgearbeitet werden. Wir müssen sehen, wo hier passgenau eine Chance für das Kind besteht, sodass es nicht durchs Raster fallen kann. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie weichen der Frage aus! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie weichen der Frage tatsächlich aus! Das war keine Antwort!) – Ein Kind, das das Gymnasium vielleicht ohnehin nicht schafft, für das die Eltern, auch wenn sie normal verdienen würden, keine Nachhilfe bezahlen würden, kann ich nicht auf Staatskosten durchzuboxen versuchen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Kinder, wo es möglich ist!) – Natürlich, wo es nötig ist. Das müssen wir herausarbeiten. Das wird sich finden. Das werden wir definieren können. Herr Kollege Kurth hat in seinem Beitrag vorhin gesagt, er habe große Bedenken, weil bestehende Angebote zurückgefahren werden könnten. Ich habe mir das extra einmal von meiner Sing- und Musikschule in Würzburg herausgesucht. (Iris Gleicke [SPD]: Das sind lange sechs Minuten!) – Das waren mehrere Fragen, Frau Kollegin. Wenn Sie noch eine Frage stellen, können es noch längere sechs Minuten werden. – Da gibt es schon Sozialtarife. Bei einem bestimmten Einkommen zahlt das Kind bereits heute nicht für den Unterricht in der Sing- und Musikschule. Das ist aber noch nicht flächendeckend so. Auch beim warmen Mittagessen ist das noch nicht flächendeckend so. Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Schulaufwandsträger sich leichter tut, ein warmes Schulmittagessen anzubieten, wenn eine bestimmte Nachfrage realistisch zu erwarten ist. Von daher tun wir damit etwas für die bedürftigen Kinder, helfen darüber hinaus aber auch den Schulen ein Stück weit, das entsprechend zu planen. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Lassen Sie uns das gemeinsam konstruktiv weiterentwickeln! (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen Sie auch mal etwas annehmen, sonst ist das nicht konstruktiv!) Wir haben Fehler der Vergangenheit ausgemerzt. Die Fehler haben wir auf unsere gemeinsame Kappe zu nehmen. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns an die Betroffenen denken, an die bedürftigen Familien, an die bedürftigen Kinder! Wir sollten uns hier nicht nur streiten, sondern das so fortentwickeln, dass die wirklich etwas davon haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
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