(Artikel-Presse) Wiesbaden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag legen heute einen Entwurf für ein Hessisches Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch hat mehrfach die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes gefordert, zuletzt stellt er in seinem aktuellen 37. Tätigkeitsbericht fest, dass der moderne Datenschutz einst in Hessen entstand, aber: „Mittlerweile haben Bund, Länder und die Europäische Gemeinschaft auf dem Gebiet des Datenschutzes nachgezogen und teilweise im Hinblick auf den Datenzugangsschutz (Informationsfreiheit) überholt.“ Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gibt es bereits seit dem 1. Januar 2006. Inzwischen haben daneben auch 11 Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Informationszugang zu den Landes- und Kommunalbehörden regelt. „Wir wollen Bürgerinnen und Bürgern in auch in Hessen mit diesem Gesetz einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses ermöglichen. Durch den Anspruch auf Informationszugang werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Staatliches Handeln wird transparenter gemacht“, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.
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Bisher gibt es lediglich eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligungsrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interesse Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann besteht lediglich im Umweltbereich seit 1994 und durch das Bundesverbraucherinformationsgesetz seit Mai 2008.
„Mit dem Anspruch auf Informationszugang wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt. Er ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern und die Gefahr von Korruption zu mindern. Das Informationszugangsrecht bietet zudem der Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur weiteren Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe“, unterstreicht Frömmrich. Nach Vorstellung der GRÜNEN soll der Datenschutzbeauftragte -wie im Bund und in den meisten anderen Ländern- auch Landesbeauftragter für den Anspruch auf Informationszugang werden.
Den ersten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz hatten die hessischen Grünen bereits in der 15. Wahlperiode vorgelegt. Nachdem das Bundesinformationsfreiheitsgesetz 2006 in Kraft getreten war, hatte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch im August 2006 einen Gesetzentwurf für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Die FDP war in der letzten Legislaturperiode auch durch ihren Einsatz für den Datenschutz aufgefallen. Laut dem Hessischen Datenschutzbeauftragten handelt es sich bei der Informationsfreiheit um die „andere Seite der Medaille des Datenschutzes“. „Deshalb erwarten wir von der FDP, dass sie sich in dieser Frage gegen ihren Koalitionspartner durchsetzt und hilft, Hessen aus der Schlusslichtposition in Sachen Informationsfreiheit herauszuholen“, so Frömmrich.
Folgende Länder haben bereits ein Informationsfreiheitsgesetz:
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Brandenburg
Berlin
Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Bremen
Saarland
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Rheinland-Pfalz
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: www.gruene-fraktion-hessen.de
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