Heute will das Bundeskabinett dem geplanten Patientenrechtegesetz grünes Licht geben.
Wir haben das Thema im Januar schon einmal aufgegriffen schon damals darauf hingewiesen, dass die Inhalte des Gesetzes noch zu rudimentär sind, um die Rechte der Patienten wirklich und dauerhaft zu schützen.
Das Gesetz fasst in erster Linie bereits bestehende Regelungen und Gerichtsurteile zusammen. Eine der Hauptursachen für Behandlungsfehler, nämlich überlastete Ärzte, personelle Unterbesetzung und allgemeine Strukturmängel im Gesundheitswesen bleiben noch immer unberücksichtigt.
Nach wie vor nicht nachvollziehbar ist vor allem die Ungleichbehandlung der Opfer von Verkehrsunfällen und Ärztepfusch, zumal das körperliche Risiko für einen Patienten, der sich in ärztliche Behandlung begibt ungleich höher ist, als das des Straßenverkehrsteilnehmers.
Es fehlt ein Direktanspruch gegen den Arzthaftpflichtversicherer, der dem geschädigten Patienten eine wesentliche Erleichterung bei der Geltendmachung seiner Ansprüche verschaffen würde, wie dies bei der Kfz-Haftpflichtversicherung selbstverständlich ist.
Auch ist eine aus unserer Sicht unbedingt notwendige Versicherungspflicht für Ärzte nicht geplant. Wenn diese Regelung nicht in das Gesetz aufgenommen wird, sollte wenigstens als absolute Mindestlösung ein Entschädigungsfonds für betroffene Patienten nach dem Vorbild der Verkehrsopferhilfe geschaffen werden, um zu verhindern, dass Geschädigte in Existenznot geraten.
Notwendig wäre auch die Einführung der Gefährdungshaftung für Ärzte und Krankenhäuser, um die Beweissituation für den Patienten noch mehr zu verbessern. Nicht mehr der Patient müsste den Behandlungsfehler nachweisen, vielmehr müsste grundsätzlich der Arzt nachzuweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.
Nur durch die Berücksichtigung dieser Punkte würde den Opfern wirklich geholfen und ihnen der oft jahrelange und entwürdigende Kampf gegen die Versicherer erspart.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die immensen Folgekosten bei Behandlungsfehlern, die durchaus im siebenstelligen Bereich liegen können, weiterhin auf Krankenkassen, Rentenversicherer und Sozialämter abgewälzt werden – Kosten, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen und von uns allen getragen werden. Kurzum: Diese enormen Kosten, die zu tragen eigentlich die Sache der Versicherer wäre, werden im Wesentlichen auch künftig sozialisiert.
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