Guido Halfter nimmt Stellung: Was macht ein Landrat?

Immer wieder werde ich gefragt, was ein Landrat eigentlich macht. Das möchte ich an dieser Stelle gerne in der gebotenen Kürze beantworten.

Bürokratisch betrachtet, liest es sich so: Der Landrat wird in Niedersachsen von den Bürgerinnen und Bürgern für acht Jahre gewählt.

Das Amt kann von einem Mann oder einer Frau bekleidet werden. Im rechtlichen Sinne erfüllt sie/er eine Doppelfunktion, denn sie/er ist die/der oberste Kommunalbeamtin/e eines Landkreises und gleichzeitig unterste staatliche Verwaltungsbehörde.

Diese steif klingende „Stellenbeschreibung“ möchte ich als parteiloser Landrat des Landkreises Osnabrück „für alle Bürger“ mit neuem Leben, frischem Wind und so bürgernah wie möglich ausfüllen. Ich möchte neben den Aufgaben, zu denen ich rechtlich verpflichtet bin, als Moderator und Ideengeber zwischen den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und den Organen des Landkreises wirken. Da im neuen Kreistag mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Partei die absolute Mehrheit haben wird, sehe ich mich als parteiloser Landrat als am besten geeigneten Vermittler, Moderator und Ideengeber – auch zwischen den Parteien. Ich bin der festen Überzeugung, dass unter meiner Leitung, gute Ideen die besten Voraussetzungen haben, auch politisch umgesetzt zu werden. Um diese Ideen zu finden und zu entwickeln, möchte ich mit beiden Ohren und Augen und mit meinem vollen Herzen immer ganz nah bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern unseres schönen Landkreises sein: modern, bürgernah, lebendig.

Geben Sie mir am 11. September 2011 deshalb Ihre Stimme bei der Wahl der Landrätin/des Landrates für den Landkreis Osnabrück!

Die Aufgaben und Pflichten, die ich als künftiger Landrat rechtlich zu erfüllen habe, beschreibt zzt. noch die Niedersächsische Landkreisordnung:

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=LKreisO+ND+Dritter+Abschnitt&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Sie verpflichtet mich zum Beispiel:

-die Beschlüsse des Kreisausschusses vorzubereiten; dabei soll ich die Ausschüsse des Kreistages beteiligen,
-die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses auszuführen und die mir vom Kreisausschuss übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
-über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung und der sonstigen … genannten Aufgaben sowie über gewerberechtliche und immissionsrechtliche Genehmigungen zu entscheiden,
-Aufgaben, die der Geheimhaltung unterliegen, zu erfüllen,
-Weisungen der Kommunal- und Fachaufsichtsbehörden auszuführen, soweit dabei kein Ermessensspielraum gegeben ist,
-den Landkreis nach innen und außen bei Rechts- und Verwaltungsgeschäften zu repräsentieren u. v. m.

Zum 01.11.2011 werden geringfügige Änderungen durch das neue Nds. Kommunalverfassungs­gesetz, das die Niedersächsische Landkreisordnung ersetzen wird, eintreten.

Der Bürgermeister von Bissendorf Guido Halfter kandidiert als Parteiloser für die Wahl zum Amt des Landrates/der Landrätin des Landkreises Osnabrück.
Guido Halfter Landrats-Kandidat im Landkreis Osnabrück
Guido Halfter
Im Hühnerbusch 9
49082 Osnabrück
015155055074

http://www.guido-halfter.de
halfter@t-online.de

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