(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes durch den Deutschen Bundestag erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Das im Dezember 2007 in Brüssel verabschiedete Kompromisspaket zur Reform der europäischen Weinmarktordnung kann nun endlich auch national umgesetzt werden. Der Bundestag hat der Änderung des Weingesetzes heute zugestimmt. Der Bundesrat wird noch im Dezember abschließend über den Gesetzentwurf beraten.
Die neuen EU-Regelungen für den Weinsektor sehen die Schaffung eines nationalen Finanzrahmens für die Mitgliedstaaten und die Durchführung von nationalen Stützungsmaßnahmen vor. Den deutschen Winzerinnen und Winzern stehen aus der Reform der Weinmarktordnung im Wirtschaftsjahr 2008/09 insgesamt 23 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz wird der rechtliche Rahmen für die Durchführung des Stützungsprogramms in Deutschland geschaffen.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören u.a. die Umstrukturierung von Rebflächen, die Förderungen von Investitionen, z.B. in der Kellerwirtschaft und die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten. Im Gesetz ist festgelegt, dass für die auf Bundesebene durchzuführenden Maßnahmen insgesamt 5 Mio. Euro vorgesehen sind: 1 Mio. Euro für die zentrale Absatzförderung und ? einmalig für das laufende Wirtschaftsjahr ? 4 Mio. Euro für die Beihilfe beim Rektifizierten Traubenmostkonzentrat (RTK). Die übrigen 18 Mio. Euro werden je nach Rebflächenanteil an die Bundesländer verteilt, die am nationalen Stützungsprogramm teilnehmen.
Nun kommt es auf eine zügige Fertigstellung der Programme durch die Bundesländer an, damit die bereit gestellten Gelder auch im Sinne der Winzerinnen und Winzer eingesetzt werden können. Sollte in einem Bundesland durch eine hohe Zahl gestellter Anträge ein Mehrbedarf entstehen, können Mittel aus einem anderen Bundesland, das seine Mittel nicht ausgeschöpft hat, übertragen werden.
Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für das nationale Stützungsprogramm können nun Investitionen in Verbesserungen der Strukturen oder der Marktchancen des deutschen Weinbaus vorgenommen werden. Damit wird nach langen Verhandlungen das Ziel der Reform der EU-Weinmarktordnung erreicht, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinwirtschaft insgesamt zu verbessern. Vor allem wird aber die deutsche Weinkultur auch für die Zukunft gesichert.
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Dank der CDU/CSU ist heute ein guter Tag für den deutschen Weinbau!
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