HAPPACH-KASAN: Länder-Leistungsvergleiche für besseren Verbraucherschutz einführen (22.11.2011)
BERLIN. Zum Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Schwerpunkt Lebensmittel)“ erklärt die ernährungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel HAPPACH-KASAN:
Der Bundesrechnungshof stellt gravierende Defizite bei der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutz fest. Die FDP hat für die kommende Sitzung des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Bericht der Bundesregierung zu den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen des Gutachtens beantragt.
Es gibt etwa 400 amtliche Stellen, die die Einhaltung der lebens- und futtermittelrechtlichen Vorschriften überwachen. Für diese Überwachungstätigkeit gibt es keine länderübergreifenden Leistungsvergleiche, kein bundesweit konsistentes Qualitätsmanagement. Wir brauchen aber Leistungsvergleiche, um innovative Lösungen zu erzielen. Derzeit wissen wir noch nicht einmal, welches Bundesland gut aufgestellt ist und als Vorbild dienen könnte.
Der Bund hat bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit die Gesamtverantwortung gegenüber der EU. Dies muss in der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen stärker verankert werden als bisher. Wir brauchen verbindliche Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die Verantwortung darf dabei nicht auf die Kommunen abgeschoben werden. Die FDP wird darauf dringen, dass der Bund künftig seine Rechtsaufsicht im Sinne eines einheitlich hohen Verbraucherschutzes wahrnimmt.
Trotz der umfangreichen Mängelliste des Bundesbeauftragten bei der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der insbesondere bei den Ländern Handlungsbedarf sieht, darf nicht übersehen werden, dass die Lebensmittelsicherheit in Deutschland sehr hoch ist. Die Unternehmen haben die Primärverantwortung für sichere Lebens- und Futtermittel und nehmen diese wahr. Die erhöhten Dioxin-Werte in Futtermitteln, die Anfang des Jahres festgestellt und durch kriminelles Handeln verursacht worden waren, waren Anlass für diese Untersuchung. Sie waren durch Eigenkontrollen von Unternehmen aufgedeckt worden, was deren Bedeutung unterstreicht. Die FDP sieht wie der Bundesbeauftragte die Einrichtung eines nationalen Krisenstabes beim Bund mit umfassenden Rechten als wesentliche Konsequenz der EHEC-Krise an. Die Bewältigung dieser Krise ist gelungen, weil Bund und Länder auch ohne rechtliche Grundlage zügig die erforderlichen Maßnahmen in die Wege geleitet hatten.
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