Hartz IV: Falsche Bescheide und ungerechte Sanktionen

Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung

Hartz IV: Falsche Bescheide und ungerechte Sanktionen

Gegen Diskriminierung

2. Oktober 2014. Über sechs Millionen Menschen in Deutschland beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), so genannte Hartz-IV-Leistungen. Die Fehlerquote bei der Berechnung der Leistungen liege immer noch extrem hoch, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) aus Jena. Bei den Sozialgerichten stapeln sich die Klagen, die die Berechnung von Hartz-IV-Leistungen und die Prüfung von Sanktionen betreffen.

Wer in Deutschland auf Leistungen nach dem SGB II beziehen will, muss sich der Bürokratie beugen. Seitenweise gilt es Formulare auszufüllen, Kontoauszüge müssen besorgt werden und andere Nachweise über Miete oder Unterhaltsleistungen beigefügt werden. „Bei den Jobcentern gibt es viel zu tun, doch nicht alles, was dort geschieht, scheint rechtens zu sein“, sagt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD ( www.gegendiskriminierung.de ). Immer mehr Hartz-IV-Empfänger wenden sich an den Verein, um die Bescheide überprüfen zu lassen. Das geschieht beim DSD durch einen Vertrauensanwalt. Uwe Hoffmann: „Die Fehlerquote bei den Bescheiden, die bei uns landen, ist sehr hoch. Immer wieder betrifft dies die Themen Bedarfsgemeinschaften oder Einkommensberechnung.“

Noch immer nehmen zu viele Hartz-IV-Empfänger ihr Schicksal einfach hin. Die Bedenken, die Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen, sind bei Betroffenen oft sehr hoch. „Viele glauben eine Prüfung des Bescheides würde zusätzlich hohe Kosten verursachen“, so Hoffmann. Die Mehrheit der Klagen entscheiden die Sozialgerichte in solchen Fällen zugunsten der Kläger.

An Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin kommt, rein statistisch, alle 22 Minuten eine neue Hartz-IV-Klage an. Aktuell warten dort rund 43.000 Klagen auf die Bearbeitung. „Das zeigt uns, dass immer mehr Bezieher von Hartz-IV-Leistungen den Mut haben, das einzufordern, was ihnen zusteht“, kommentiert Hoffmann. Auch vom Jobcenter verhängte Sanktionen müssten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, so der DSD-Geschäftsführer. Allein in Sachsen-Anhalt sind in den ersten fünf Monaten dieses Jahres knapp 20.000 Sanktionen verhängt worden. „Die Bundesagentur für Arbeit (BA) strebt momentan eine Hartz-IV-Reform an, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten und mehr Ungerechtigkeit im Interesse der Bürokratie-Verschlankung haben könnte“, sagt Uwe Hoffmann. An den Vorschlägen zur Vereinfachung hätten bei der BA aber nur mitgewirkt, wer sich theoretisch mit dem Thema beschäftigt. „Betroffene oder Verbände sind natürlich nicht zu Wort gekommen“, kritisiert der DSD-Geschäftsführer. Beim Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. können Hartz-IV-Empfänger ihre(n) Bescheid(e) durch einen Vertrauensanwalt auf Korrektheit überprüfen lassen.

Mehr Informationen unter www.gegendiskriminierung.de

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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