Hartz IV – Armut verfassungswidrig? Konzept des Aushungerns wird durch das hessische Landessozialgericht in Frage gestellt

(BSOZD.com-NEWS) Bonn. Mit Erleichterung hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die gestrige Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts aufgenommen, wonach die derzeitigen Hartz IV-Regelsätze nicht für das soziokulturelle Existenzminimum ausreiche. Damit wurde nun endlich der Kritik der zahlreichen Erwerbsloseninitiativen und Sozialverbände Rechnung getragen, die von Anfang an die derzeitigen Regelsätze des täglichen Bedarfs als „Hungersätze“ bezeichneten. „Das Kalkül der Rot-Grünen und der jetzigen Bundesregierung, Menschen durch Aushungern zu jeder Arbeit, zu jedem Preis und Bedingung zu zwingen scheint gescheitert“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Mit der der Darmstädter Entscheidung, Hartz IV durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen ist nun die zweite Beschwerde dazu beim höchsten Gericht anhängig. Im Juli hatte eine alleinstehende Frau aus dem Neckar-Kreis ebenfalls erfolgreich Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht durchgesetzt.

„Die Bundesregierung wäre nun gut beraten, nicht erst eine Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten, sondern die – unsere Meinung – nach völlig verfehlte Hartz IV-Politik grundlegend zu ändern. Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt, dass die durch die EU beschlossene Agendapolitik niemals aufgehen konnte. Schlimm daran ist, dass man Millionen von Menschen ohne Not in Armut und Billigstlöhne getrieben hatte und dabei gleichzeitig auf Luftblasen in der Finanzwirtschaft setzte. Jetzt wäre die Gelegenheit endlich ein sozial gerechtes System herzustellen, dass wieder die Menschen in den Vordergrund rückt“, so Martin Behrsing in Bonn.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland erinnerte daran, dass mit Einführung von Hartz IV bewusst der wachstumsbedingte erhöhte Ernährungsbedarf bei Schulkindern und Jugendlichen aberkannt wurde, indem die Altersgruppen der Schulkinder zwischen 7-14 Jahre und Jugendlichen nicht mehr berücksichtigt wurden. Damit wäre die Agenda-Politik in Zeiten des Faschismus zurückgefallen. Auch dort gab es nur zwei Altergruppen«, so Martin Behrsing in Bonn. Bis zur Einführung von Hartz IV hatten Kinder von 7 – 14 Jahren etwa 20 Prozent mehr für Ernährung zu Verfügung und 14 – 17jährige bekamen 90 Prozent des Eckregelsatzes, weil ihr Ernährungsbedarf den von Erwachsenen übersteigt. »Mit der Einführung von Hartz IV wurde der Bedarf eines heute 13jährigen auf das Niveau eines Säuglings reduziert und Jugendlichen gesteht man nur noch 2.500 kcal zu, obwohl sie täglich 3.000 kcal brauchen. Dies Kürzungen könnte man nach Ansicht der initiativübergreifenden neuen Bündnisplattform »Kinderarmut durch Hartz IV (1)« sofort beheben, indem man Kindern zwischen 7 bis 14 Jahren 253 Euro statt 211 Euro und Jugendlichen 316 Euro statt 281 Euro gewähren würde.

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(1) kinderarmut-durch-hartz4.de

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