Um dies zu Hause gewährleisten zu können benötigt man ein sogenanntes Pflegegutachten. Das Pflegegutachten stellt fest in welche Pflegestufe die pflegebedürftige Person einzustufen ist. Die Pflegestufe wiederum entscheidet dann über die finanziellen Leistungen, die die Pflegeversicherung gegenüber dem Pflegenden zu erbringen hat.
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.
Nur ein/e Pflegesachverständige/r kann Ihnen eine Vielzahl von Hilfestellungen bei der Erstellung eines Pflegegutachtens geben. Viele fragen sich, wie ihnen geholfen werden kann und ob das auch Sinn macht.
Im Regelfall sollte das Angebot eines Pflegesachverständigen die nachfolgenden Leistungen enthalten:
• Individuelle Beratung
• Analyse Ihres Pflegebedarfs nach den Richtlinien der Pflegeversicherung
• Hilfestellung zur Antragsstellung der Einstufung oder zur Höherstufung
• Unterstützung bei der Führung eines Pflegetagebuches
• Überprüfung von Gutachten
• Hilfe bei einem Gutachten Im Widerspruchsverfahren
• Hilfe im Umgang mit Kranken/Pflegekassen
• Gutachtenerstellung nach den Richtlinien des SGB XI
• Hilfestellung und Beratung bei Demenzerkrankung
Schulung und Weiterbildung, Pflegegutachten, Umgang mit dem MDK, Pflegeplanung, Qualitätsmanagement
Sie haben Fragen zum Thema „Pflegegutachten“ und sind im Raum Sachsen, sachsen- Anhalt oder Thüringen ansässig, dann beantworte ich Ihnen diese gerne.
Sylvia Grünert
Zur Person:
– examinierte Krankenschwester
– Pflegedienstleiterin
– Qualitätsbeauftragte
– Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
– unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg@web.de oder info@pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de