Ob am Abend, in der Nacht oder am Tage, ein Einbrecher schlägt mittlerweile zu jeder Tageszeit zu. Wen man kann keine Hausratversicherung besitzt, kommt zu Verlust auch noch der Ärger über die anfallenden Kosten z. B. für Reparaturen hinzu.
Die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist gesunken. Im Jahr 2009 wurden rund 370.000 Wohnungseinbrüche verübt, das entspricht einem Rückgang um ca. fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr, so ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dagegen ist der durchschnittliche Schaden auf 1.224 Euro pro Versicherungsfall angestiegen. Trotzdem sollen die Kosten für die Hausratversicherung nicht steigen.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Der Einbruchdiebstahl ist ein Element, das in der Hausratversicherung abgedeckt werden kann. Die Voraussetzung ist, dass der Einbruchdiebstahl in einem Raum eines Gebäudes erfolgt. Dabei ist sowohl der Einbruch in einen Raum als auch der Aufbruch eines Behältnisses innerhalb eines Gebäudes oder eines Raumes versichert.
Zum Leistungsbereich der Hausratversicherung gehören noch viele weitere Bereiche. Wenn z. B. Fahrräder durch Einbruchdiebstahl entwendet werden, sind sie über die Hausratversicherung abgedeckt. Der einfache Diebstahl außerhalb des Gebäudes, z. B. ein Entwenden des Fahrrades an der Arbeitsstätte, lässt sich nur über eine separate Klausel mitversichern.
Nach einem Einbruch kann es beim Täter schnell zu Frust kommen, wenn der Beutezug nicht vielversprechend ausfällt. Da kann es schnell passieren, dass in Vandalismusabsicht Möbel beschädigt, oder zerstört werden. Diese Handlung erfolgt in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einbruchdiebstahl und ist daher Bestandteil des Versicherungsschutzes der Hausratversicherung.
Der Raub ist ebenfalls Bestandteil des Versicherungsschutzes. Von raub spricht man, wenn dem Versicherungsnehmer unter Anwendung von Gewalt versicherte Gegenstände entwendet werden. Ein klassisches Beispiel ist der Handtaschenraub, bei dem in der Regel Gewalt angewendet wird, um sich der Tasche zu bemächtigen. Gibt der Versicherungsnehmer aber unter Androhung von Gewalt für Leib und Leben Gegenstände heraus, so ist dieses nur innerhalb des Versicherungsortes abgedeckt.
Daraus ergibt sich, dass der Trickdiebstahl nicht Bestandteil der Hausratversicherung ist. Wenn einem im Menschengetümmel bei einer Veranstaltung die Uhr vom Arm entwendet wird, ohne dass es zur Gewaltentwendung kommt, besteht also kein Versicherungsschutz.
Faktisch stellt die Hausratversicherung den wichtigsten Schutz für unser Hab und Gut dar, denn hier wird nicht nur der Versicherungsschutz gegen Einbruch, Raub und Vandalismus geboten, auch bei Feuer, Leistungswasserschäden und Schäden durch Sturm oder Hagel tritt in die Hausratversicherung als Leistungserbringer ein. Dennoch sind in Deutschland nur rund drei Viertel aller Haushalte mit diesem wichtigen Schutz ausgestattet.
Bildquelle: Siegfried Fries, www.pixelio.de
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