Dialogforum Pluralismus in der Medizin: Der Staat darf nicht contra Homöopathie Position beziehen
In einem Beitrag für die Deutsche Zeitschrift für Onkologie[1] schlägt Prof. Dr. Peter F. Matthiessen ein neues Kapitel in der Debatte um die Evidenz komplementärmedizinischer Verfahren wie der Homöopathie auf. Der Mediziner und Vorsitzender des Sprecherkreises des „Dialogforums Pluralismus in der Medizin“ (DPM) führt ein rechtliches Problem an: Nach §5 Absatz 3 des Grundgesetzes sei es dem Gesetzgeber untersagt, im Sinne einer Parteiergreifung für ein bestimmtes Paradigma Position zu beziehen. Nichts anderes aber – so Matthiessens Argumentation – sei ein Verkaufsverbot der Homöopathie in den Apotheken oder ein Verbot der Finanzierung homöopathischer Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Beides wird wiederkehrend von homöopathiekritischen Kreisen gefordert.
Gefahr totalitärer Denkstrukturen in der Debatte um die Homöopathie
Matthiessen geht noch einen Schritt weiter: Durch die bewusste Stimmungsmache gegen die Homöopathie und die gezielte Verbreitung von Fehlinformationen durch Homöopathie-Gegner, machten sich totalitäre Denkstrukturen in der Debatte breit. Eine öffentliche Gesundheitsversorgung müsse den unterschiedlichen Bedürfnissen und Vorlieben der Bevölkerung entsprechen, die sich mehrheitlich eine integrative Medizin wünsche. In diesem Sinne sollte die konventionelle Medizin mit der Komplementärmedizin sinnvoll kombiniert werden. Für beide Richtungen gilt dem „Dialogforum Pluralismus in der Medizin“ zufolge die Verpflichtung zur Wissenschaftlichkeit. Gleichzeitig dürfe sich der Staat nicht auf die Seite eines bestimmten Paradigmas stellen, auch wenn den Autoren Ludwig Fleck und Thomas Kuhn zufolge Anhänger einer bestimmten Denkrichtung bestrebt seien, ihr Paradigma durch den Staat privilegieren zu lassen.[2]
Unhaltbare Pauschalangriffe gegen die Homöopathie und Komplementärmedizin
Das „Dialogforum Pluralismus in der Medizin“ spricht sich vor diesem Hintergrund für eine evidenzbasierte integrative Medizin aus, deren verfassungsrechtliche Stellung im Deutschen Grundgesetz verankert sei. Dies geschehe vor dem Hintergrund „zahlreicher unhaltbarer nationaler und internationaler Pauschalangriffe auf die Komplementärmedizin“, begründet der DPM. Der Zusammenschluss verschiedener Ärzteorganisationen hebt hervor, dass die therapeutische Wirksamkeit der Homöopathie durch hochwertige Studien belegt sei. Um auf ihre Unwirksamkeit schlusszufolgern, müssten 90 Prozent der klinischen Studien zur Homöopathie außer Acht gelassen werden. In ärztlicher Hand sei die Homöopathie ein wichtiger Teil der integrativen Medizin als Verbindung zwischen konventioneller Medizin und ärztlicher Homöopathie.
[1] Matthiessen PF. Homöopathie und intellektuelle Redlichkeit – Eine Stellungnahme. In: Deutsche Zeitschrift für Onkologie 2018; 50: 172-177.
[2] Kuhn TS. Die Entstehung des Neuen. Frankfurt a. Main: Suhrkamp; 1977 sowie Fleck L. Die Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache. Einführung in die Lehre vom Denkstil und Denkkollektiv. Frankfurt a. Main.: Suhrkamp: 1993.
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