Horrorszenario bei M&A-Deals: Compliance-Verstöße

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Das Thema „Corporate Compliance“ gewinnt zunehmend Bedeutung und ist derzeit in aller Munde. Auch im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen bestehen hohe Compliance-Anforderungen. Die mangelnde Beachtung dieser Anforderungen birgt eklatante Risiken, die gravierende wirtschaftliche und haftungsrechtliche Folgen haben können. Hohe Bußgelder und Schadensersatzzahlungen, langjährige Ermittlungen und die damit verbundenen Image-schäden drohen bei Compliance-Verstößen.

Compliance bedeutet die Einhaltung der Gesetze eines Landes, in dem das entsprechende Geschäft getätigt wird. Der jeweiligen Geschäftsführung des Unternehmens kann eine Scha-densersatzklage drohen, sofern kein Compliance-System eingerichtet wurde. Je nach Risi-kobewertungslage bedarf es einer zwingenden Einrichtung einer Compliance-Überwachung. Das entsprechende Compliance-System muss zur Prävention von Pflichtverletzungen und dauerhafter Risikokontrolle strikt überwacht werden. Hier gilt es, vorbeugend zu agieren, Verstöße rechtzeitig zu erkennen und entsprechend nachhaltig zu reagieren, um zukünftige Compliance-Verstöße glaubhaft zu sanktionieren. Insbesondere bei Cross-Border Akquisitio-nen muss Augenmerk auf kulturelle Unterschiede gelegt werden, da die Herangehensweisen an Compliance und die Aufklärungsmaßnahmen bei Verstößen sich deutlich unterscheiden können. Hohe Compliance-Standards und ggf. eine Überwachung durch eine unabhängige Institution können Compliance-Verstöße deutlich minimieren. Die zunehmende Bedeutung von Compliance-Fragen im Geschäftsleben und bei M&A-Transaktionen wird auch durch die aktuelle Rechtsprechung und zahlreiche Skandale verdeutlicht, die neben zusätzlichen Kos-ten für Aufklärung und monetären Strafen vor allem auch massive Imageverluste nach sich ziehen und sogar die Unternehmensexistenz bedrohen können.

Sofern bei dem entsprechenden Unternehmen ein erhebliches Risiko von Verstößen gegen die Rechtsordnung droht, wird teilweise sogar eine Pflicht der Geschäftsleitung angenommen, ein angemessenes Compliance-System einzuführen. Nach Ziffer 4.1.3 des Deutschen Corporate Governance Kodexes (DCGK) gehört Compliance zu den Pflichten des Vorstands, denen er durch organisatorische Maßnahmen nachzukommen hat. Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einsetzen, der sich mit Compliance befasst (Zif-fer 5.3.2 DCGK).

Auch nach §§ 76, 93 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft das Unternehmen so zu organisieren und zu überwachen, dass keine Gesetzesverstöße erfolgen (sog. Legalitäts-prinzip). Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder können mitunter drastische zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch für andere Rechtsformen, wie z.B. die GmbH, kann die Pflicht zur Einführung eines Compliance-Systems bestehen. Insbesondere in mittelständischen Unternehmen ist der Nachhol- und Aufklärungsbedarf zu Compliance-Fragen und zur Umsetzung noch groß. Oftmals steht bei Mittelständlern die Auseinanderset-zung mit der Compliance-Thematik noch ganz am Anfang, was auch daran liegt, dass die notwendige Expertise im Unternehmen nicht vorhanden ist und diese keine adäquaten Com-pliance-Systeme aufweisen.

Bei einer M&A-Transaktion muss sich der Käufer gegen unbekannte Compliance-Risiken schützen. Inzwischen wird sogar die Ansicht vertreten, dass der Käufer grundsätzlich ver-pflichtet sei, nicht nur eine Legal Due Diligence, sondern auch eine Compliance Due Dili-gence durchzuführen. Durch eine Compliance Due Diligence soll der Investitionsbedarf er-mittelt werden, den die Integration des Compliance-Systems des Zielunternehmens in die eigene Kontrollsystematik bzw. die Einführung eines neuen Systems erfordert. Zudem sollen Haftungsrisiken – auch aufgrund von Compliance-Verstößen in der Vergangenheit – identifi-ziert werden, die bei einem unzureichenden Compliance-System mitunter in erheblicher Höhe drohen. Die umfassende Compliance Due Diligence wird daher zunehmend bei Unter-nehmensübernahmen und –fusionen Berücksichtigung finden.

Der Umfang der Compliance Due Diligence hängt vom Zielunternehmen und von der Beson-derheit der Transaktion ab. Neben der Erfassung der Compliance-Struktur des Zielunter-nehmens sollten im Rahmen der Legal Due Diligence die allgemeinen Fragen um Compli-ance-Bezüge ergänzt werden, insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Vertriebsrecht und öffentliches Recht. Darüber hinaus sollten Fragen zu laufenden Straf- und sonstigen behördlichen Verfahren gestellt werden.

Neben der sorgfältigen Compliance Due Diligence im Vorfeld der Transaktion empfiehlt es sich, als zusätzliche Absicherung eine entsprechende Garantie in den Unternehmenskauf-vertrag aufzunehmen, durch die der Verkäufer verschuldensunabhängig für einen Compli-ance-Verstoß vor Closing einzutreten hat. Problematisch ist allerdings, wenn sich der Com-pliance-Verstoß erst nach Ablauf der Garantiezeit zeigt und der Verkäufer dann nicht mehr in die Haftung genommen werden kann.

Die Compliance Thematik spielt auch zwischen Signing und Closing eine große Rolle, da die Informationen aus dem zu übernehmenden Unternehmen vor dem Closing noch nicht an den Erwerber offengelegt werden dürfen. Auch nach erfolgreichem Closing besteht ein Risiko, gegen die Compliance-Grundsätze zu verstoßen, insbesondere sofern kein geeignetes Compliance-System implementiert wird. In der Praxis wird teilweise sogar nach dem Closing gezielt nach Compliance-Verstößen gesucht, um den Kaufpreis reduzieren zu können.

In Zusammenarbeit mit RA Dr. Sabine Otte von der Wirtschaftssozietät FPS (Internet: www.fps-law.de).

 

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