Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorschriften zum Thema Hundehaftpflicht.
Die Hundehaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Hundehalter. Sie schützt im Schadensfall das Vermögen von Herrchen, wenn der Vierbeiner einen Menschen verletzt oder durch einen Spieltrieb Sachen beschädigt hat. Generell gilt für den Hundehalter eine Pflicht zum Schadensersatz, diese ergibt sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In fünf Bundesländern muss die Hundehaftpflicht für jeden Vierbeiner nachgewiesen werden, die anderen Bundesländer beschränken die Regelungen z. B. auf Kampfhunde. Dass die Hundehaftpflicht aber für jeden Hundefreund von Bedeutung ist, zeigen Schadensfälle aus der jüngsten Vergangenheit.
Am Wochenende kam es im Main-Spessart-Kreis zu einem bissigen Zwischenfall: Dort hat eine 83-jährige Spaziergängerin ihren Berner Sennenhund frei laufen lassen. Dieser rannte auf eine eine Gruppe von Spaziergängern zu, die mit einem angeleinten Hund unterwegs waren. Ein Mann aus der Gruppe wollte den Angriff auf die Halterin des angeleinten Hundes abwehren und wurde dabei in den Arm gebissen. Eine tiefe Fleischwunde war die Folge, im Krankenhaus musste die Verletzung ambulant behandelt werden. In der Regel führt ein solcher Vorfall zu Schmerzensgeldansprüchen und sogar zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung. Hier zeigt sich, wie notwendig die Hundehaftpflicht ist.
Schwerwiegende Folgen wird ein Hundeangriff für einen Hundehalter in Norddeutschland haben. Seine drei freilaufenden Hunde haben bei einem Spaziergang den Hund einer Rentnerin angegriffen und sich in ihm verbissen. Durch die Attacke wurde die Rentnerin schwer im Knie verletzt und befand sich für mehr als sieben Wochen in einer Klinik und in der Reha. Weitere Monate werden noch vergehen, bis die Verletzungen ausgeheilt sind. Dem angegriffenen Hund geht es gut. Da der Hundehalter der Betroffenen seine persönlichen Daten übergeben hat, besteht nun die Möglichkeit, Regressansprüche zu stellen. Dieses wird auch sicherlich von der Krankenkasse der betroffenen Frau ausgenutzt, denn die Behandlungskosten werden sicherlich mehrere Tausend Euro kosten. Ohne Hundehaftpflicht kann eine solche berechtigte Schadensersatzforderung die finanzielle Existenz des Hundehalters gefährden.
Im Münsterland muste ein Rollerfahrer feststellen, dass bei einer Kollision zwischen Gefährt und Tier der Hund als Sieger hervor geht. Der freilaufende Vierbeiner war auf einer Straße dem Rollerfahrer vor sein Gefährt gelaufen. Dabei kam der Mann mit dem Roller zu Fall. Der Hund blieb unverletzt, ebenso wieder Rollerfahrer. Allerdings liegt der Sachschaden bei rund 800 Euro. Die kann der Geschädigte nun von dem Hundehalter einfordern. Gut, wenn in einem solchen Fall eine Hundehaftpflicht beiden Seiten dient: Der Geschädigte bekommt seinen Anspruch befriedigt und der Hundehalter muss nicht selber für den Schaden in die eigene Tasche greifen.
Bildquelle: Carola Schubbel, pixelio.de
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