IMMOBILIEN VERTRAULICH: Landgericht entscheidet gegen GRE wg Falschberatung

IMMOBILIENSKANDAL: Experten warnen vor GRE
Das Landgericht Zwickau hat einem von der BSZ e.V.- Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen GRE Global Real Estate-Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Das Urteil macht Mut.

Die Experten von IMMOBILIEN VERTRAULICH:
Als Renditeziel gibt die Global Real Estate AG 7 % – 12 % p.a. der eingezahlten Nominaleinlage jahresdurchschnittlich auf die Beteiligungsdauer an. Als Abschlussgebühr fällt ein Agio in Höhe von 6 % an, die Emissions- bzw. Emissionsplatzierungskosten belaufen sich gemäß Prospekt auf ca. 15 % des Gesamtemissionsvolumens von EUR 50.000.000,00, folglich auf EUR 7.500.000,00.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Angesichts dieser hohen Weichkosten erschließt sich uns nicht, wie die Global Real Estate AG eine Rendite von 7 % bis 12 % erwirtschaften möchte. Unserer Ansicht nach ist der Prospekt der GRE (Stand Juni 2004) auch nicht dazu geeignet, diese Frage befriedigend zu beantworten. Wir vermissen eine diesbezüglich notwendige Prognoserechnung, anhand der schlüssig nachvollzogen werden kann, wie die geplanten Gewinne erwirtschaftet werden sollen. Klar und deutlich geht aus dem Prospekt hingegen hervor, was an weiteren Kosten anfällt: Das Vorstandsgremium erhält jährlich EUR 150.000,00 (!), der Mittelverwendungskontrolleur EUR 2.500,00 (!) und für Personalkosten werden jährlich EUR 345.777,00 (!) veranschlagt. Insgesamt fallen somit neben den Emissionsplatzierungskosten jährlich weitere Kosten in Höhe von EUR 498.277,00 an!“

Kritisch sehen verschiedene Anlageexeperten, die im Jahr 2000 gegründete Global Real Estate AG (GRE) in Werdau. Die Gesellschaft, die ihre Aktivitäten u.a. mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Grundbesitz und Immobilien sowie mit der Beteiligung an anderen Unternehmen angibt, bietet Anlegern atypi sche stille Beteiligungen an, entweder als Einmalanlage ab 1000 Euro oder als Ra teneinlage ab 50 Euro monatlich mit einer Nominaleinlage von mindestens 6 000 Euro. Die Gesellschaft verspricht dabei ein Renditeziel von sieben bis zwölf Prozent jährlich. Experten rätseln mittlerweile, wie die angepeilten Gewinne erwirtschaftet werden sollen, zumal allein an jährlichen Personalkosten knapp eine halbe Million Euro genannt werden. Hinzu kommen Emissionsplatzierungskosten über etwa 15 Prozent des Gesamt emissionsvolumens von 50 Millionen Euro, also 7,5 Millionen Euro. Im Insolvenzfall, den Fachleute in derartigen Fällen für nicht unwahrscheinlich halten, besteht für die Beteiligten, die ihre Einlagen bei Ratenvereinbarungen noch nicht voll erbracht haben, die Verpflichtung, trotz des bereits entstandenen Verlustes „bis zum bitteren Ende“ weiter zu bezahlen. Wegen des Totalverlustrisikos sind nach Expertenmeinung atypische stille Beteiligungen grundsätzlich nicht für die Altersvorsorge geeignet. Wenn sie von Anlageberatern dennoch hierfür empfohlen würden, so verstießen sie damit gegen ihre Pflicht zur vollständigen und korrekten Aufklärung. Genau hier aber könne der Hebel für eine Erfolg versprechende Schadensersatzklage angesetzt werden.

Hintergrund:
Die GRE Global Real Estate AG aus dem sächsischen Steinpleis bot Anlegern atypisch stille Beteiligungen an dem Unternehmen an. In der vor dem Landgericht Zwickau verhandelten Sache stellte die Kammer fest, dass der Vertrieb den Anleger in dem Fall falsch beraten hat und verurteilte die Gesellschaft. Sie muss dem Anleger den Kaufpreis und das Agio und den entgangenen Gewinn/ Wiederanlageschaden auf das eingesetzte Kapital ersetzen und ihn gleichzeitig von allen zukünftigen Verpflichtungen aus der Beteiligung freistellen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, der das Urteil in Sachsen erstritten hat: „Der Richter sah es als erwiesen an, dass dem Anleger die Beteiligung als (vermeintlich) sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge empfohlen wurde und die Risiken verschwiegen wurden.“

Das Urteil ist auch noch in anderer Hinsicht sehr bemerkenswert. Die Kammer befand zudem, dass die Erklärungen auf dem Zeichnungsschein, mit denen der Anleger die richtige Risikoaufklärung und die rechtzeitige Übergabe des Prospekts quittiert hatte, für unwirksam, weil der Bedeutungsgehalt der Erklärungen von einem durchschnittlichen Anleger nicht mehr einzeln nachvollzogen werden kann. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unseriösen Vertrieben wird das Erschleichen von Freibriefen für ungenügende Anlageberatungen erheblich erschwert.“

Das Urteil ist ein klares Signal an alle Anleger, denen die Beteiligungen als sichere Investments empfohlen wurden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen. Betroffene GRE-Anleger sollten die Rechtslage deshalb schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global Real Estate AG“ anzuschließen.
Neben Internet TV wie EBIZZ.TV –http://ebizz.tv – betreibt die Firma auch klassische Medien wie z.B. die Magazine

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Auch die Zahlen sind stark:
So erreicht INVESTMENT (Das Original) laut einer unabhänigen Untersuchunge des
renommierten Medienforschers Michael Franz, AGMA-Forscher, früherem Leiter der
Marktforschung bei SAT1 und Noelle-Neumann-Schüler,mehr als 300 Millionen
Pageimpressions – allein für die deutschsprachige Ausgabe.

Kurzprofil: INVESTMENT (Das Original) erscheint mit einer deutschen Ausgabe, einer globalen Ausgabe und einer Asien-Ausgabe seit mehr als 10 Jahren als unabhängiges Magazin fürInvestoren und Finanzprofis. Dabei stehen die sogenannten „HNWI im Fokus“. Unterstützt durch das Wachstum der Börsenkapitalisierungen in den Schwellenländern stieg das Gesamtvermögen der weltweiten High Net Worth Individuals (HNWI – Privatpersonen mit Nettofinanzvermögen > 1 Mio. US-Dollar ohne Verbrauchsgüter und eigengenutzte Immobilien) im Jahr um 9,4% auf 40,7 Billionen US-Dollar. Dies geht aus dem von Merrill Lynch und Capgemini veröffentlichten zwölften, jährlich erscheinenden, World Wealth Report hervor. Die weltweite Anzahl der HNWI nahm 2007 um 6% auf 10,1 Millionen zu. Gleichzeitig stieg die Zahl der besonders wohlhabenden Personen (Ultra High Net Worth Individuals – UHNWI – Privatpersonen mit Nettofinanzvermögen > 30 Mio. US-Dollar ohne Verbrauchsgüter und eigengenutzte Immobilien) um 8,8%. Erstmals seit Bestehen dieses Reports wurde beim durchschnittlichen Finanzvermögen der HNWI die Schwelle von 4 Millionen US-Dollar überschritten. INVESTMENT gehört zu EBIZZ.TV.
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EBIZZ TV ist im Veoh-Verbund mit über 500 eigenen Internet-TV-Kanälen und 4.000 assoziierten Kanälen eines der global reichweitenstärksten aber auch zielgruppengenauesten Portale. Im Oktober erzielte das Netzwerk laut Internetmessdiest comScore über 30 Mio. Unique User, an Page Views über 450 Millionen (270 Millionen an Video Streams). Hinter Veoh stehen u.a. Mediengrößen wie Time Warner und Walt Disney Ex-CEO Michael Eisner sowie die Investmentbank Goldman Sachs. In Deutschland werden monatlich nunmehr mehr als 7 Millionen Unique User verzeichnet.

http://ebizz.tv

GGM AG
Volker Sommer
Wilton Road5
SWIVIBZ
London
office@investment-on.com
01805 78 57 28
http://investment-on.com