Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung ist nicht nur eine reine Kostenversicherung. In § 1 der ARB 2009 (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) heißt es sinngemäß: Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden erforderlichen Kosten.
Das bedeutet konkret, dass die Rechtsschutzversicherung die gesetzliche Vergütung für den Rechtsanwalt der eigenen Wahl des Versicherten übernimmt. Manche Gesellschaften sprechen auch einen Anwaltsempfehlung aus und honorieren die Annahme der Empfehlung z. B. mit einem Rabatt bei der Selbstbeteiligung.
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Weiterhin fallen in den Bereich der Rechtsschutzversicherung die Kosten für Gericht und Gerichtsvollzieher. Sollte der Aufwand für die rechtliche Wahrnehmung höher werden, so werden auch die Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht, übernommen. Ebenso getragen werden die Kosten für die Gegenseite, falls es zu einer Niederlage vor Gericht kommt. Denn die Kosten der Gegenseite müssen dann in jedem Fall übernommen werden.
Die Kosten, die bei einem Prozess anfallen, können schnell in die Höhe schießen. Es geht nicht immer nur um den Rechtsstreit mit dem Vermieter oder mit einem Handwerker. Gerade bei Prozessen, in denen es z. B. durch Unfälle oder Krankheiten um Rentenansprüche auf Grund von Berufsunfähigkeit geht, fallen Kosten an, die man aus eigener Tasche nicht mehr tragen kann.
Ein Beispiel zu den Kosten: Herr Schmidt ist 35 Jahre alt, leitender Angestellter. Er erlitt einen derart schweren Betriebsunfall, dass er seitdem arbeitsunfähig ist. Neben Schadenersatz versucht er auch seine Rentenansprüche auf dem Prozessweg gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.
Für ihn wird eine monatliche Rente von 2.500 Euro angesetzt. Mit seinen weiteren Schadensersatzforderungen ist ein Streitwert von 250.000 Euro schnell erreicht. Im Laufe der Zeit fallen Kosten für den Rechtsanwalt an, der ihn in zwei Instanzen vertritt. Hier kommen noch die Korrespondenzanwaltskosten hinzu, ferner auch die Gerichtskosten für zwei Instanzen, Sachverständigenkosten und Kosten der Gegenseite. Mit insgesamt rund 52.000 Euro schlug dieses Verfahren zu Buche, die Kosten wurden von der Rechtsschutzversicherung von Herrn Schmidt übernommen.
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