(BSOZD.com – News) Dresden. Insolvenzrecht Dresden-Rechtsanwalt Horrion: Die Restschuldbefreiung setzt Erwerbstätigkeit bzw. Bemühen um Erwerbstätigkeit voraus. Restschuldbefreiung nur bei Arbeit bzw. Arbeitssuche
Nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss der Schuldner bis zum Ablauf der Wohlverhaltensperiode eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen und er darf keine unzumutbare Tätigkeit ablehnen.
Die Rechtsfolgen des Verstoßes sind fatal. Denn gemäß § 296 Abs. 1 InsO hat das Gericht auf Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung zu versagen.
1. Ausübung angemessener Erwerbstätigkeit
Es soll eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung erreicht werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind die persönlichen Verhältnisse des Schuldners maßgebend, wie Alter, Ausbildung, Familienverhältnisse, Krankheiten. Grundsätzlich wird Vollzeitbeschäftigung gefordert. Studium und Weiterbildung sind möglich, wenn sich die Verdienstverbesserung noch in der Wohlverhaltsperiode auswirkt. Straftat mit Haft ist Verstoß gegen Erwerbspflicht.
2. Bemühen um Arbeit
Der Schuldner muss sich aktiv um Arbeit bemühen. Die Meldung bei der Arbeitsvermittlung reicht nicht. Der Schuldner muss Stellenanzeigen studieren und sich bewerben. Hierfür gibt es öffentliche Leistungen, § 45 ff. SGB III.
3. Keine Ablehnung zumutbarer Arbeit
Es gelten strenge Anforderungen. Der Schuldner muss auch berufsfremde, auswärtige und nicht ausbildungsadäquate Arbeit annehmen. Man kann auf die Grundsätze im Unterhaltrecht verweisen.
Insolvenzrecht Dresden-Mein Rechtstipp: „Gerade bei Arbeitslosigkeit sind ständig Bemühungen um Arbeit durchzuführen. Alle Aktivitäten sollten unbedingt dokumentiert werden, d.h. Sammeln von Stellenanzeigen, Schriftwechsel mit Firmen, Aufschreiben von allen Telefonaten mit Firmen (mit Angabe von Gesprächspartnern, Datum und Inhalten sowie die Telefonnummern). Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter/Treuhänder üben keine Beratungstätigkeit aus. Daher ist es vorteilhaft, dass der Schuldner bis zum Ablauf der Wohlverhaltensperiode einen Berater hat“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
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