Internet als Raum der Freiheit und des Rechts erhalten
Kriminalität im Internet muss genauso verfolgt werden wie im realen Leben
Zur Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer MdB und Dr. Günter Krings MdB:
Die Anträge der Opposition auf bloße Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes sind unverantwortlich, da sie die Kinderpornografie-Kriminalität im Internet ignorieren. Die Koalitionsfraktionen unterstützen auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Bemühungen, verstärkt die Löschung solcher Angebote zu betreiben.
Das Zugangserschwerungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass das Bundeskriminalamt intensiv die Löschung der strafbaren Inhalte betreiben soll. Die Bekämpfung der Kinderpornografie wird damit an einer zentralen Stelle organisiert, die dafür auch die notwendige Sachkenntnis besitzt.
Das Bundeskriminalamt wird zunächst umfassende Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Löschungen erheben. Bis dahin wird das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten erstellen und keine Sperrungen vornehmen. Das hat die Bundesregierung versichert. Die Service-Provider werden nicht verpflichtet, eine Sperrinfrastruktur zu betreiben, da die Erarbeitung der technischen Richtlinie ausgesetzt ist.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird danach umgehend beraten werden, wie dem Problem in Zukunft begegnet werden kann. Einigkeit besteht in der Koalition, dass das Internet als Raum der Freiheit und des Rechts erhalten bleiben muss, Kriminalität im Internet aber genauso verfolgt werden muss wie im realen Leben.
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