Jährlich bleiben über 500.000 Verkehrsvergehen ungeahndet

48. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2010
Arbeitskreis I: Halterhaftung in Europa
Stuttgart / Goslar (ACE) 27. – 29. Januar 2010 – Für Autofahrer bleibt das Risiko gering, wegen Raserei ermittelt und bestraft zu werden. Diesen Schluss zieht der ACE Auto Club Europa aus dem jüngsten Bericht der Polizei-Fachhochschule des Freistaates Sachsen. Der Bericht stützt sich laut ACE auf eine Stichprobenerhebung, an der insgesamt neun Bundesländer beteiligt waren. Dort wurden 2006 insgesamt 5.154.889 Verstöße im fließenden Verkehr festgestellt. Von diesen Verkehrsverstößen konnten 1.390.127 Blitzeraufnahmen und damit 25,64 Prozent aller ermittelten Fälle aus technischen Gründen nicht verwertet werden, weil diese beispielsweise wegen mangelnder Bildqualität nicht lesbar gewesen sind.
Bei 3.172.805 Aufnahmen und damit in 60,29 Prozent aller ermittelten Fälle waren sowohl der Fahrer als auch das Kfz-Kennzeichen verwertbar, sodass Verwarnung und Bußgeldbescheide erlassen werden konnten.
Bei 527.965 Aufnahmen und damit in 13,52 Prozent aller ermittelten Fälle war zwar der Fahrer nicht erkennbar, jedoch war das Kennzeichen gut lesbar und damit wäre die Feststellung des Fahrzeughalters möglich gewesen. „Diese Fälle mussten jedoch allesamt eingestellt werden, weil die derzeit gültige Rechtslage in Deutschland eine Zuordnung eines Verkehrsverstoßes im fließenden Verkehr zum Halter des betreffenden Kfz nicht zulässt“, zitiert der ACE aus der Polizeistudie.
Eine noch höhere Einstellungsquote von 100 Prozent ist der Studie zufolge im Übrigen bei den in der Stichprobe nicht erfassten Verstößen zu beobachten, die von Motorradfahrern begangen werden, weil im Wege der üblichen Frontfotografie nicht einmal deren Kennzeichen erfasst werden können.

In der Diskussion über die Einführung einer Halterhaftung bei Vergehen auch im fließenden Verkehr, sprach sich der ACE für eine differenzierte Empfehlung des Verkehrsgerichtstages an den Gesetzgeber aus. Der in dieser Debatte ins Feld geführte Grundsatz, dass ohne Schuld keine Strafe verhängt werden darf, müsse deswegen überhaupt nicht geopfert werden.

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