Die Kapitalbeschaffung über eine Privatplatzierung zur Kapitalaufnahme bzw. Private Placement ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) mit einer Eigenemission am Kapitalmarkt außerhalb der Börsen findet seit Jahrhunderten statt. Das Private Placement (Pre-IPO ): Begriffsbestimmung als Privatplatzierung am freien Kapitalmarkt ohne Börse .
Die Privatplatzierung bzw. das Private Placement ist ein öffentliches Unternehmensbeteiligungs-Angebot von Kapitalmarktprodukten in der Form von Wertpapieren oder Vermögensanlagen ( = nicht wertpapierverbriefte Beteiligungen ) an eine unbestimmte Zahl von Kapitalgebern bzw. an breit gestreute Anlegerkreise ausserhalb der Börse ( oft auch als Pre-IPO bezeichnet ) am freien, ungeregelten Kapitalmarkt über den freien Kapitalanlagevertrieb oder durch eine Direktplatzierung. Demgegenüber spricht man bei einem Börsen-Placement oder Börsen-Going-Public von einem Initial Public Offering ( = IPO ) mit einer entsprechenden amtlichen Börsenzulassung und dem Vertrieb über die Investment- bzw. Wertpapierhandelsbanken. Kein Private Placement im Begriffssinne stellt der Beteiligungsverkauf an vorab ausgewählte Investoren dar, bei dem die Beteiligungsprodukte nicht öffentlich, sondern nur direkt bestimmten Kreisen, z.B. Großinvestoren etc., zur Zeichnung angeboten werden.
Genau wie bei einem Börsengang handelt es sich bei dieser Form des Private Placements um ein öffentliches Angebot des Unternehmens an das breite Anlegerpublikum und dem Verkauf auf einer breiten Investorenbasis. Es ist damit gewissermaßen ein „Public Placement“ außerhalb der Börsen am freien Kapitalmarkt, der seit dem 1. Juli 2005 gesetzlich über die Verkaufsprospektgesetze reguliert und durch die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen transparent ist.. Ebenso wie bei einem Börsengang sind bei einer Privatplatzierung am ausserbörslichen Beteiligungsmarkt bestimmte gesetzliche Kapitalmarktregeln einzuhalten. Diese Regeln ergeben sich aus den Kapitalmarktgesetzen, den Verkaufsprospektgesetzen und dem Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ).
In der praktischen Umsetzung muß der Privatplatzierung-Emittent wissen, daß ein Private Placement ohne Börse nur mit einer großen Fleißarbeit zum Erfolg gebracht werden kann. Denn ein Private Placement stellt eine „Eigenemission“ dar, die „eigene“ Arbeit im Finanzmarketing und in der Ansprache von Investoren und Anlegern sowie von Finanzdienstleistern als Multiplikatoren bedeutet. Das Unternehmen muss „sich selbst darstellen und verkaufen“ können.
Im Detail wird verwiesen auf das Fachbuch von dem Kapitalmarktexperten Dr. Horst Siegfried Werner „Pre-IPO – Das Private Placement zur Kapitalbeschaffung“, im Bank-Verlag-Medien GmbH, Köln, 2. Aufl., 184 Seiten, 2006
Kapitalmarkt und Finanzierungsstrategien für Wachstumsunternehmen
Am Beteiligungsmarkt sind Finanzierungsstrategien für Wachstumsunternehmen mit einer interessanten Equity Story, einer dynamischen Wachstums-Perspektive und einer unternehmerischen Vision erforderlich, um erfolgreich zu sein. Die Finanzierungsstrategie legt fest, ob zusätzliches Kapital über die Ausgabe von stimmberechtigten Gesellschaftsanteilen ( z.B. Aktien, KG-Anteile etc. ) oder über stimmrechts- und inhaberschaftsloses Beteiligungskapital oder über Unternehmensanleihen als wertpapierverbriefte Darlehen ( = Schuldverschreibungen als Inhaber- oder Namensschuldverschreibungen) eingeworben werden soll.
Privatplatzierung zur Kapitalbeschaffung als Eigenemission
Anders als bei einem Börsengang (= Fremdemission ) oder einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren übernimmt das Unternehmen bei einem Private Placement die Platzierung aber selbst. Man spricht deshalb auch von einer „Eigenemission“. Die Ansprache der privaten Kapitalgeber bzw. der Privatanleger erfolgt mittels eines gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalmarktprospektes oder bei einer BaFin-freien Kapitalakquisition ein Beteiligungs-Exposé. Bei größeren Volumina von ca. Euro 2,5 Mio. aufwärts ist ein Emissionsprospekt erforderlich, der von der Bankenaufsicht / Abteilung Wertpapieraufsicht genehmigt werden muß. Hierfür ist das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt/Main zuständig. Soweit die gesetzlichen Hürden nicht überschritten werden ( nicht mehr als 20 Privatanleger pro Finanzinstrument ) ist ein förmlicher Beteiligungsverkaufsprospekt nicht erforderlich und es bedarf keiner Genehmigung ( siehe sogen. „Small-Capital-Finanzierung“ ).
Hierzu verweisen wir auf unsere Fachbroschüre „Small-Capital-Finanzierung“ von dem Finanzjuristen Dr. jur. Horst Siegfried Werner Göttingen, die Sie kostenlos anfordern können.
Kapital-Akquisition für Unternehmen zur Investition – Die Beschaffung von Beteiligungs-Kapital für den Mittelstand und für KMU´s
Die Privatplatzierung bzw. das Private Placement am Kapitalmarkt geschieht meist im Wege der Direktplatzierung durch Mailings, über Anzeigenkampagnen im Online- und Offline-Bereich ( Printmedien ) oder mit der Unterstützung durch vermittelnde Finanzdienstleister und freie Finanzvertriebe. Dabei können institutionelle Investoren, private Großinvestoren oder private Kleinanlegerkreise angesprochen werden. Mit einem Fact-Sheet oder einem kleinen Beteiligungs-Exposé erreicht man die Aufmerksamkeit von Beteiligungsgesellschaften, Family-Offices, Business Angeln, Venture Capital Gesellschaften oder Private Equity Unternehmen.
Das Unternehmen genießt absolute Freiheit bei der Akquisition des Kapitals. Unabhängig von Dritten bestimmt es selbständig, wann und wie es tätig wird, auf welche Weise das Kapital eingeworben wird und mit wem es in Verhandlung tritt – die Kapitalstrategie ist überaus vielseitig, sie kann mehrgleisig erfolgen und kann jederzeit an die Bedürfnisse bzw. an die Interessen des Unternehmens angepasst werden. Es herrscht bei einem Private Placement eine viel größere Angebots- und Abschlußflexibilität als bei der Finanzierung über Bankkredite.
Kapitalbeschaffung von Mezzanine-Kapital ( Stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital, Anleihen bzw. Schuldverschreibungen )
Neben der ausserbörslichen Kapitalmarktemission von Aktien oder sonstigen Wertpapieren stehen bei einem Private Placement weitere Beteiligungsinstrumente zur Verfügung, bei denen Beteiligungskapital von Privatanlegern als stimmrechtloses, breit gestreutes Investorenkapital (= bilanzrechtlicher Eigenkapitalersatz) als nicht-wertpapierverbrieftes Mezzaninekapital platziert wird. Dazu gehören das stille Beteiligungskapital, die Nachrangdarlehen, die partiarischen Darlehen, die KG-Fonds-Anteile und das vinkulierte Namensgenussrecht als sogen. Vermögensanlagen.
Bei diesen rein schuldrechtlichen Vermögensanlage-Angeboten bestehen erleichterte Prospekt-Genehmigungsvoraussetzungen bei der Wertpapieraufsicht der BaFin in Frankfurt/Main. Das Unternehmen kann Einflussnahmen der Kapitalgeber durch vertragliche Vereinbarungen begrenzen und entsprechend der Unternehmensphilosophie steuern. Es gibt keine weiteren Teilhaber und keine anderen Gesellschafter, da sich ausschließlich renditesuchende Privatanleger beteiligen. Der mittelständische Unternehmer bleibt auf diese Weise alleiniger Inhaber seines Unternehmens und „Herr im eigenen Haus“.
Privatplatzierung über wertpapierlose Vermögensanlagen ( z.B. stilles Beteiligungskapital, KG-Beteiligungen etc. )