„Die Bundesregierung weigert sich, die Vorgaben aus Karlsruhe zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze in angemessener Weise zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen. Erst legt sie die Berechnungsverfahren nicht offen. Dann streitet sie über die Höhe der Sätze, als sei diese nach Gutsherrenart festzulegen – und all das auf dem Rücken der Betroffenen. Grundrechte wie das auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sind aber nicht auf dem schwarz-gelben Basar verhandelbar. Das erbärmliche Gefeilsche läuft auf einen erneuten Verfassungsbruch mit allen juristischen Konsequenzen hinaus“, kritisiert Katja Kipping den koalitionsinternen Streit über die künftige Höhe der Hartz IV-Regelsätze. Zu dem von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Bisher unbeachtet von der Öffentlichkeit werden weitere Weichenstellungen zu Lasten der Langzeitarbeitslosen vorgenommen. So sollen die Sanktionsmöglichkeiten verschärft werden. Spätestens seitdem die Karlsruher Richter den Grundrechtscharakter des Existenzminimums betont haben, erscheint das Sanktionsregime aber zumindest in Teilen als Verfassungsbruch. Wie lassen sich ein kompletter Entzug von Leistungen, die akute Drohung mit Wohnungslosigkeit und Verelendung – insbesondere bei jungen Menschen – mit der Menschenwürde vereinbaren?
Von der Leyen will den Kommunen zudem erlauben, nur noch eine Pauschale statt der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung zu erstatten. Damit würde ein weiterer Weg zur Unterschreitung des Existenzminimums eröffnet, denn die Kosten der Unterkunft sind ein wesentlicher Teil davon.“
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