(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur Anhörung des Parlamentarischen Beirats für Nachhaltige Entwicklung über den Gesetzentwurf „Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz“ am gestrigen Abend erklären die FDP-Abgeordneten im Beirat, Michael KAUCH und Patrick DÖRING:
Trotz oder gerade wegen der Finanzkrise hat sich die deutliche Mehrheit der Experten aus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften für eine stärkere Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz befürwortet. Gegenstand der Anhörung war ein Gruppenantrag insbesondere jüngerer Abgeordneter aus allen Fraktionen mit Ausnahme der Linken.
Unterstützung fand insbesondere die Bestimmung des Gesetzentwurfes, über den Schutz der Umwelt hinaus alle Aspekte von Nachhaltigkeit in die Staatszielbestimmungen aufzunehmen (Artikel 20 b GG). Ziel staatlichen Handelns müsse es sein, künftigen Generationen vergleichbare Lebensbedingungen wie den heute Lebenden zu gewährleisten.
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Der zweite Teil des Gesetzentwurfes, der in den Grundsätzen öffentlicher Haushaltsführung die Interessen künftiger Generationen stärken will (Artikel 109 GG), wurde dagegen als unzureichend angesehen. Besser, so die Mehrheit der Experten, sei eine Verschärfung der Schuldengrenzen des Artikels 115 GG. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion bereits mehrfach im Deutschen Bundestag beantragt. Klar ist dabei, dass der Staat auf aktuelle Krisen reagieren können muss. Jedoch muss der zügellosen Verschuldung ein stärkerer Riegel durch die Verfassung vorgeschoben werden.
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