Kauch: Sterbehilfe-Urteil stärkt Selbstbestimmungsrecht von Patienten
BERLIN. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Sterbehilfe erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, MICHAEL KAUCH:
Das Urteil des BGH stärkt in erfreulicher Klarheit das Selbstbestimmungsrecht sterbender Patienten. Denn es sichert die Durchsetzung einer Patientenverfügung rechtlich erneut ab – auch dann, wenn sich das Behandlungsteam wie im vorliegenden Fall nicht an den Willen der Patientin halten will.
Der Deutsche Bundestag hatte im vergangenen Jahr nach jahrelanger Diskussion in freier Abstimmung das Gesetz über Patientenverfügungen verabschiedet. Damals hatten die Liberalen nahezu geschlossen für das Gesetz gestimmt.